Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2022, Az. 5 T 238/21

5. Zivilkammer | REWIS RS 2022, 3808

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

5 T 238/21

27.07.2022

Landgericht Arnsberg 5. Zivilkammer

Beschluss

Sachgebiet: T

Vorgehend: Amtsgericht Schmallenberg, 2 XVII 19/02

Zitier­vorschlag: Landgericht Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2022, Az. 5 T 238/21 (REWIS RS 2022, 3808)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 3808


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 5 T 238/21

Landgericht Arnsberg, 5 T 238/21, 27.07.2022.


Az. 2 XVII 19/02

Amtsgericht Schmallenberg, 2 XVII 19/02, 13.07.2021.


Az. XII ZB 13/22

Bundesgerichtshof, XII ZB 13/22, 15.06.2022.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

5 T 123/22 (Landgericht Arnsberg)


5 T 165/22 (Landgericht Arnsberg)


XII ZB 580/20 (Bundesgerichtshof)

Vergütung des Berufsbetreuers: Aufenthalt der Betreuten in einer einer stationären Einrichtung gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform


XII ZB 582/20 (Bundesgerichtshof)

Vergütung des Berufsbetreuers: Aufenthalt des Betreuten in einer stationären Einrichtungen gleichgestellten ambulant betreuten Wohnform


5 T 396/20 (Landgericht Münster)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

5 T 83/21

XII ZB 580/20

XII ZB 582/20

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.