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Keine Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung nach Stellung eines Versagungsantrags
Meta
17.06.2015
Entscheidung
Sachgebiet: T
Zitiervorschlag: LG Würzburg, Entscheidung vom 17.06.2015, Az. 3 T 619/15 (REWIS RS 2015, 9581)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 9581
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Bundesgerichtshof, IX ZB 50/15, 22.09.2016.
LG Würzburg, 3 T 619/15, 17.06.2015.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Unzulässige Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung nach Versagungsantrag durch Gläubiger
Versagung der Restschuldbefreiung bei grob fahrlässiger Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung durch ein Inkassounternehmen als Vertreter des Gläubigers
IX ZB 50/15 (Bundesgerichtshof)
IX ZB 50/15 (Bundesgerichtshof)
Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Rücknahme des Antrags auf Restschuldbefreiung durch den Schuldner