Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Kammerbeschluss: Feststellung der Erledigung einer Verfassungsbeschwerde nach Tod des Beschwerdeführers
Die Verfassungsbeschwerde hat sich durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt.
1. Nach Mitteilung seines [X.] ist der Beschwerdeführer am 9. Februar 2017 verstorben.
2. Über die Folgen des Todes des Beschwerdeführers für ein anhängiges Verfassungsbeschwerdeverfahren lässt sich mangels einer gesetzlichen Regelung nur für den einzelnen Fall unter Berücksichtigung der Art des angegriffenen Hoheitsaktes und des Standes des Verfassungsbeschwerdeverfahrens entscheiden (vgl. [X.] 6, 389 <442 f.>; 12, 311 <315>; 109, 279 <304>; 124, 300 <318>; BVerfGK 9, 62 <69>).
Eine Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren kommt grundsätzlich nicht in Betracht, weil diese Verfahrensart regelmäßig der Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte dient. Ausnahmen sind im Hinblick auf solche [X.] zugelassen worden, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. [X.] 109, 279 <304>; BVerfGK 9, 62 <70>, jeweils m.w.N.). Ein solches zur Fortführung der Verfassungsbeschwerde berechtigendes Interesse liegt hier nicht vor, da die Verfassungsbeschwerde allein die Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte des Verstorbenen verfolgt.
Unter diesen Umständen ist lediglich auszusprechen, dass sich das Verfahren durch den Tod des Beschwerdeführers erledigt hat.
Meta
31.03.2017
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer
Kammerbeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend AG Fürth (Odenwald), 22. Dezember 2016, Az: 7 XVII 45/16, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 31.03.2017, Az. 1 BvR 290/17 (REWIS RS 2017, 13011)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 13011
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 BvR 922/21 (Bundesverfassungsgericht)
Erledigung der Verfassungsbeschwerde durch den Tod des Beschwerdeführers
1 BvR 1312/16 (Bundesverfassungsgericht)
Erledigung einer der Durchsetzung höchstpersönlicher Rechte dienenden Verfassungsbeschwerde mit Tod des Beschwerdeführers
2 BvR 1224/17 (Bundesverfassungsgericht)
Kammerbeschluss: Einstellung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens nach Tod des Beschwerdeführers - Anspruch des verstorbenen Beschwerdeführers auf effektive …
Feststellung der Erledigung mehrerer Verfassungsbeschwerdeverfahren mit dem Tod des Beschwerdeführers
2 BvR 624/12 (Bundesverfassungsgericht)
Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens bei Tod der Beschwerdeführerin und fehlender grundsätzlicher Bedeutung - Rechtsnachfolge im Verfassungsbeschwerdeverfahren …