5. Kammer | REWIS RS 2021, 9194
GEWERBE UNZUVERLÄSSIGKEIT REISEGEWERBE Hinzufügen
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1. Im Reisegewerbe wird nach § 57 Abs. 1 GewO lediglich die persönliche Zuverlässigkeit geprüft.
2. Die fachliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden wird - anders als bei den stehenden Gewerben - insoweit nicht geprüft.
Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten.
Die Idee frei zugänglicher, konsolidierter Rechtsprechung ist in Gefahr.
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26.01.2021
Verwaltungsgericht Koblenz 5. Kammer
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Koblenz, Entscheidung vom 26.01.2021, Az. 5 K 614/20.KO (REWIS RS 2021, 9194)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 9194
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