Verwaltungsgericht Koblenz, Entscheidung vom 26.01.2021, Az. 5 K 614/20.KO

5. Kammer | REWIS RS 2021, 9194

GEWERBE UNZUVERLÄSSIGKEIT REISEGEWERBE

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Redaktioneller Leitsatz

1. Im Reisegewerbe wird nach § 57 Abs. 1 GewO lediglich die persönliche Zuverlässigkeit geprüft.
2. Die fachliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden wird - anders als bei den stehenden Gewerben - insoweit nicht geprüft.

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Gegenstand

Zum Tatbestandsmerkmal der Unzuverlässigkeit bei der Erteilung einer Reisegewerbekarte (§ 57 I GewO).


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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5 K 614/20.KO

26.01.2021

Verwaltungsgericht Koblenz 5. Kammer

Sachgebiet: K

§ 55 GewO, § 57 GewO

Zitier­vorschlag: Verwaltungsgericht Koblenz, Entscheidung vom 26.01.2021, Az. 5 K 614/20.KO (REWIS RS 2021, 9194)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 9194

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