Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.09.2002, Az. 2 ARs 257/02

2. Strafsenat | REWIS RS 2002, 1635

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/02vom11. September 2002in dem [X.]: Anordnung nach § 2 DNA-IdentitätsfeststellungsgesetzAz.: (220) 120 Js 90/97 Staatsanwaltschaft [X.].: 24 [X.]/02 B Landgericht [X.].: 42 [X.]/02 Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg- 2 -Der 2. Strafsenat des [X.] hat nach Anhörung des [X.] am 11. September 2002 beschlossen:Der Antrag der Staatsanwaltschaft bei dem [X.](Oder), nach § 13 a StPO das zuständige Gericht für die Ent-scheidung über ihren Antrag vom 16. Januar 2002 auf Anordnungder Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetischeUntersuchung bei dem Betroffenen [X.]zu bestimmen, wirdabgelehnt.Gründe:Nach den Ausführungen der Staatsanwaltschaft [X.] (Oder) [X.] vom 15. Juli 2002 ist der Aufenthaltsort des Betroffenen unbe-kannt. Er wird seit 1998 von mehreren Staatsanwaltschaften im [X.]zum Zweck der Strafverfolgung gesucht; möglicherweise hat er Deutschlandverlassen.Der [X.] hat in seiner Zuschrift an den Senat [X.] dieser Ausgangslage ist kein Raum für eine Gerichtsstandsbestim-mung nach § 13a StPO in Verbindung mit § 2 [X.]. Denn es ist [X.] ungewiss, wann der Betroffene, der seit fünf Jahren von mehrerenStaatsanwaltschaften steckbrieflich zur Strafverfolgung gesucht wird, er-griffen werden kann. Demgemäß ist auch völlig ungewiss, wann ihm- 3 -Körperzellen zur molekulargenetischen Untersuchung entnommen wer-den können. Der Antrag der Staatsanwaltschaft zielt darauf, einen rich-terlichen Beschluss zu erwirken, von dem ebenfalls völlig ungewiss ist,wann er überhaupt vollstreckt werden kann. Der Senat hat in seinemBeschluss vom 23. Dezember 1999 - 2 [X.] ([X.], 212 =[X.], 113 = [X.]R StPO § 81a Blutentnahme 1) unter Hinweis aufdie Rechtsprechung des [X.] (NJW 1997, 2165,2166) bereits klargestellt, dass eine solche Vorratshaltung von richterli-chen Beschlüssen, die im Falle ihrer Vollstreckung mit Grundrechtsein-griffen verbunden sind, rechtlich nicht zulässig ist.Im Übrigen ist auch im vorliegenden Fall kein sachliches Bedürfnis dafürzu erkennen, bereits jetzt eine richterliche Untersuchungshandlung nach§§ 81a Abs. 2 StPO, 2 Abs. 1 [X.] zu beantragen. Sollte der Be-troffene im [X.] oder bei einer Einreise in das [X.]angetroffen werden, würde er aufgrund der zahlreichen Ausschreibun-gen im [X.] festgenommen und in Strafhaft überführtwerden. In diesem Falle wäre ausreichend Zeit und Gelegenheit, dieerforderliche richterliche Maßnahme bei dem Ermittlungsrichter [X.] -gerichts zu beantragen, in dessen Bezirk die Entnahme der Körperzellenerfolgen soll (vgl. [X.]St 45, 376; [X.], Beschluss vom 25. [X.] - 2 ARs 24/00)."Dem tritt der Senat bei.[X.] Detter [X.]Rothfuß Fischer

Meta

2 ARs 257/02

11.09.2002

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: ARs

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.09.2002, Az. 2 ARs 257/02 (REWIS RS 2002, 1635)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2002, 1635

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 ARs 495/99 (Bundesgerichtshof)


2 Ws 218/99 (Oberlandesgericht Köln)


2 ARs 153/04 (Bundesgerichtshof)


4 StR 555/14 (Bundesgerichtshof)


4 StR 555/14 (Bundesgerichtshof)

Strafverfahren: Zulässigkeit des Rückgriffs auf zu anderen Zwecken entnommene Körperzellen zur Erhebung des DNA-Identitfizierungsmusters zur …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.