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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 Euro (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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13.09.2019
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BGH, 8. Februar 2017, Az: XII ZB 586/15, Beschluss
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 13.09.2019, Az. 1 BvR 673/17 (REWIS RS 2019, 3591)
Papierfundstellen: MDR 2019, 674-676 NJW 2019, 1793 REWIS RS 2019, 3591
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 673/17, 13.09.2019.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 673/17, 26.03.2019.
Bundesgerichtshof, XII ZB 586/15, 08.02.2017.
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