Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 13.09.2019, Az. 1 BvR 673/17

1. Senat | REWIS RS 2019, 3591

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 100.000 Euro (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 673/17

13.09.2019

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 8. Februar 2017, Az: XII ZB 586/15, Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 13.09.2019, Az. 1 BvR 673/17 (REWIS RS 2019, 3591)

Papier­fundstellen: MDR 2019, 674-676 NJW 2019, 1793 REWIS RS 2019, 3591


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 673/17

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 673/17, 13.09.2019.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 673/17, 26.03.2019.


Az. XII ZB 586/15

Bundesgerichtshof, XII ZB 586/15, 08.02.2017.


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