7. Senat | REWIS RS 2023, 12933
LRBW
Behindertenrecht - Eingliederungshilfe - mobilitätsbedingter Mehrbedarfszuschlag aus dem Grundsicherungsrecht - keine Verrechnung mit der Eingliederungshilfe ohne besondere Mobilitätsmaßnahmen - Verbleib des Mehrbedarfszuschlags beim behinderten Menschen
Diese Entscheidung ist in der baden-württembergischen Landesrechtsprechungsdatenbank verfügbar.
Meta
19.10.2023
Landessozialgericht Baden-Württemberg 7. Senat
Urteil
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2023, Az. L 7 SO 1760/21 (REWIS RS 2023, 12933)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 12933
vorgehend SG Mannheim, 23. April 2021, S 9 SO 2192/20, Gerichtsbescheid
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zitatauswertung
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.
S 2 SO 2492/20 (Sozialgericht Heilbronn)
Schwerbehindertenrecht - Eingliederungshilfe - Trennung zwischen Fachleistungen und Unterhaltsleistungen - budgetneutrale Umstellung - pauschaler Abzug …
L 7 SO 4143/20 (Landessozialgericht Baden-Württemberg)
Schwerbehindertenrecht - Eingliederungshilfe - Kosten für Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen - kein Grundsicherungsempfänger …
S 2 SO 1551/20 (Sozialgericht Heilbronn)
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - stationäre Unterbringung - abweichende Regelsatzfestsetzung - …
S 2 SO 1228/20 (Sozialgericht Heilbronn)
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - gemeinsames Mittagessen in tagesstrukturierenden Angeboten - keine Kostenübernahme durch den …
L 7 SO 1332/23 (Landessozialgericht Baden-Württemberg)
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - volljähriger in einer besonderen Wohnform lebender …
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.