VG Würzburg, Urteil vom 23.07.2015, Az. W 5 K 14.1105

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Ermessensfehlerhafte Ausübung eines Vorkaufsrechts in einem Sanierungsgebiet


Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

W 5 K 14.1105

23.07.2015

VG Würzburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 23.07.2015, Az. W 5 K 14.1105 (REWIS RS 2015, 7623)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 7623

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

AN 9 K 15.01199 (VG Ansbach)

Rechtmäßige Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufrechts


M 1 K 17.2222 (VG München)

Zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts beim Verkauf eines Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet


W 4 K 15.524 (VG Würzburg)

Gemeindliches Vorkaufsrecht im Sanierungsgebiet


M 1 K 17.2257 (VG München)

Ausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet


M 1 K 17.2220 (VG München)

Ausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet, keine nur teilweise Ausübung


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.