Bundespatentgericht, Beschluss vom 27.12.2019, Az. 27 W (pat) 68/18

27. Senat | REWIS RS 2019, 22

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "Auto in Sprechblase (Bildmarke)" – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis


Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2016 032 655.3

hat der 27. Senat ([X.]) des [X.] am 27. Dezember 2019 durch die Richterin [X.] als Vorsitzende sowie [X.] und Paetzold

beschlossen:

Die Beschlüsse des [X.], Markenstelle für Klasse 41, vom 23. März 2018 und vom 12. September 2018 werden aufgehoben.

Gründe

I.

1

Das [X.], Markenstelle für Klasse 41, hat mit Beschluss vom 23. März 2018 die Anmeldung der Darstellung

Abbildung

2

als Bildmarke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 12, 16, 25, 28, 35, 36, 37, 38, 41, 42 und 45 teilweise zurückgewiesen, und zwar für folgende Waren und Dienstleistungen:

3

Klasse 09: Aufgezeichnete Daten; Datenbanken [elektronische]; elektrische oder elektronische Datenverzeichnisse; Auf [X.] gespeicherte elektronische Datenbankserver; Datenspeicher; digitale Landkarten; bespielte Medien; auf [X.] gespeicherte elektronische Veröffentlichungen; Bedienungs- und Schulungshandbücher in elektronischem Format; Bilddateien zum Herunterladen; elektronische Publikationen [herunterladbar]; Ton- und Videoaufzeichnungen; Software; Computerprogramme; aus dem [X.] herunterladbare Software; Schnittstellensoftware; Computerprogramme für den Zugriff auf und die Verwendung des [X.]s; Computerprogramme für Telekommunikationszwecke; Software für das Dokumentenmanagement, für die Datenverarbeitung und für Datenbankverwaltung; Software für den elektronischen Handel; Software für den Zugang zu [X.], die aus dem weltweiten Computernetz heruntergeladen werden können; Software für die Auswertung von Marktinformationen; Software für die Datensuche; Software für Suchmaschinen; Software in Bezug auf Finanzgeschäfte, Geldangelegenheiten und das Finanzmanagement; Software zur Erstellung von durchsuchbaren Datenbanken mit Informationen und Daten; Software für die Warenwirtschaft, das Bestandsmanagement und die Bestandsüberwachung; Software zur Verwaltung von Kundendaten; Content-Management-System-Software; Spielsoftware; Computerbetriebssysteme; [X.]; [X.]; Applikationen [Software] für tragbare Kommunikationsgeräte; webbasierte Applikationen zum Herunterladen auf ein tragbares Kommunikationsgerät oder auf einen Computer; Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für die Erstellung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Ansicht, Suche und das Speichern von Kleinanzeigen, insbesondere für einen Online Fahrzeugmarkt für den An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen sowie von Fahrzeug-, Motorrad-, Bau- und Landmaschinen-, Boot- und [X.]; Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für die Erstellung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Ansicht, Suche und das Vermitteln von Serviceleistungen im [X.] und im Bereich der [X.] von Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen; Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für Veröffentlichung, Bereitstellung, Ansicht von und Suche nach Neuigkeiten, Informationen, Bildern, [X.], Umfragen und Blogs; Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für den Zugang zu und die Veröffentlichung, Erstellung, Bearbeitung und Kommentierung von sowie die Suche nach Beiträgen in [X.]foren; Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für die Aufnahme, Bearbeitung, die Anzeige von und den Bericht über Unfälle, insbesondere Verkehrsunfälle; Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für die Durchführung und Auswertung von Umfragen und Marktstudien; Software für einen Versicherungsvergleich; Software für den Vergleich von Finanzmitteln, insbesondere Krediten; informationstechnologische und audiovisuelle Geräte; Kommunikationsausrüstung; Computernetzwerk- und Datenkommunikationsgeräte und -ausrüstung; Apparate für die Datenübermittlung; Punkt-zu-Punkt-Kommunikationsgeräte; Rundfunkgeräte und -ausrüstung; Antennen und Antennenanlagen als Kommunikationsapparate; Datenspeichergeräte; bespielte [X.], DVDs, HD-DVDs, [X.] und Blu-rays; USB-Sticks; Magnetaufzeichnungsträger; Datenverarbeitungsgeräte und -ausrüstung sowie Zubehör [elektrisch und mechanisch]; elektronische Terminkalender; Rechner; geldbetätigte Mechaniken; an Computer angepasste Peripheriegeräte; [X.]; Computer und Computerhardware; Datei- und E-Mail-Server; Computerkomponenten und -teile; Flash-Speicherkarten; Audiogeräte; visuelle und photographische Geräte; Radioempfänger; Autoradios; Audiogeräte für das Auto; Anzeigegeräte, Fernsehempfänger sowie Film- und Videogeräte; Bilderfassungs- und -entwicklungsgeräte; Signalleitungen für IT, Audiovision und Telekommunikation; Magnete, Magnetisierungs- und Entmagnetisierungsvorrichtungen; Geräte für physikalische Reaktion mittels Elektrizität; Apparate, Instrumente und Kabel für Elektrizität; Apparate und Instrumente zum Akkumulieren und Speichern von Elektrizität; Zündbatterien; Apparate und Instrumente zum Regeln von Elektrizität; Photovoltaik; elektrische und elektronische Bauteile; Kabel und Drähte, insbesondere Anlasserkabel für Motoren und Batteriestarter- sowie Starthilfekabel; Elektrische Schaltkreise und Leiterplatten; Antennen und Antennenanlagen als Bauteile; Optische Geräte und Ausrüstung, Verstärkungsgeräte und Korrektoren; Optische Verstärkungsgeräte; Laser; Sicherungs-, Sicherheits-, Schutz- und Signalgeräte sowie -ausrüstung; Alarm- und Warnausrüstung; Zugangs- und Zugriffssteuerungsgeräte; [X.]; [X.]; Feuerlöscher; Feuerlöschgeräte; Alarm- und Warnausrüstung, nämlich Alarmgeräte, Alarmsysteme; [X.], nämlich [X.], Warnlampen für Fahrzeuge; Schutz- und Sicherheitsausrüstung, nämlich Feuerlöschdecken; Navigations-, Orientierungs-, Standortverfolgungs-, Zielverfolgungs- und Kartierungsgeräte; Navigationsgeräte für Fahrzeuge; Mess-, Erkennungs- und Überwachungsinstrumente, -vorrichtungen sowie -regler; elektrische Überwachungsapparate; Sensoren und Detektoren; Prüf- und Qualitätskontrollgeräte; Zähl-, Ausrichtungs- und Kalibrierinstrumente; computergestützte Motoranalysegeräte für Fahrzeuge; Diagnoseapparate, nicht für medizinische Zwecke; Steuergeräte [Regler]; Apparate für wissenschaftliche Forschung und Labor, Unterrichtsapparate und Simulatoren; Übungssimulatoren zum Führen von Fahrzeugen; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten

4

[X.]: Fahrzeuge und Beförderungsmittel; Fahrzeuge mit Rädern; Landfahrzeuge und -beförderungsmittel; Transportmittel für die Beförderung auf der Straße; Kraftfahrzeuge; Krafträder; Krafträder; Autos; Elektrofahrzeuge; Unbemannte Fahrzeuge; Anhänger [Fahrzeuge]; [X.]; Campingfahrzeuge; Fahrerlose Fahrzeuge; [X.]; Golfwagen; Wohnmobile [Freizeitfahrzeuge]; Wohnwagen; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten

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Klasse 16: Kunstwerke und Figuren aus Papier oder Pappe sowie Architekturmodelle; Lehr- und Unterrichtsmittel; Lehr- und Unterrichtsausrüstung; Foto- und Sammleralben; Klebstoffe für Haushaltszwecke; Druckereierzeugnisse; Abziehbilder; Abreißkalender; Adventskalender; Aufkleber, insbesondere für Kraftfahrzeugstoßstangen; Zeitungen; Zeitschriften; Photographien; Bücher; Booklets; Broschüren; Reiseführer; Reisehandbücher; Bedienungshandbücher für Computersoftware; Formulare [Formblätter]; Fahnen, Wimpel [aus Papier]; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten

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Klasse 28: Spielwaren; Spiele; Spielzeug und Scherzartikel; Autorennbahnen; Gesellschaftsspiele; Dominospiele; Brettspiele; Kartenspiele; Puzzles; Spielbälle; Ferngesteuerte Fahrzeuge [Spielzeuge]; Fahrzeugmodelle [verkleinert]; Modellbausätze; Spielzeugfahrzeuge; Lernspiele, insbesondere elektronische Lernspiele für Kinder; Drachen; Luftballons [Spielwaren]; Plüschtiere; [X.]pielgeräte, nämlich [X.]; Hand-[X.]pielgeräte; Teile und Zubehör für alle vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten

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Klasse 35: Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Aktualisierung von Werbeinformationen in einer Computerdatenbank; Datenbank-Marketing; audiovisuelle Präsentation für Werbezwecke; Produktion von Videofilmen für Werbezwecke; Produktion von Imagefilmen; Bannerwerbung; Erstellen und Platzieren von Anzeigen [für Dritte]; Erstellen von Werbetexten; [X.]werbung; [X.], auch über Portale und Plattformen im [X.], Insbesondere für den An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen sowie von Fahrzeug-, Motorrad-, Bau- und Landmaschinen-, Boot- und [X.]; [X.], auch über Portale und Plattformen im [X.], insbesondere für Serviceleistungen im [X.] und im Bereich der [X.] von Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen; Marketingdienstleistungen in Bezug auf Suchmaschinen; Pay-per-Click-Werbung; Platzierung von Inseraten; Sammeln und Zusammenstellung von Waren-, Dienstleistungs-, Adress- und Branchenverzeichnissen und darin enthaltenen Informationen; Werbung für den An- und Verkauf von Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen sowie von Fahrzeug-, Motorrad-, Bau- und Landmaschinen-, Boot- und [X.]; Werbung für Serviceleistungen im [X.] und im Bereich der [X.] von Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen; Öffentlichkeitsarbeit; Produktvorführung und

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-präsentationen; Ausstellen von Waren zur Absatzförderung; Präsentationen von Waren und Dienstleistungen zu Verkaufszwecken [für Dritte]; Vorführung von Waren und Dienstleistungen mit elektronischen Medien; Präsentation von Unternehmen sowie Waren und Dienstleistungen im [X.] und anderen analogen wie digitalen Medien [für Dritte]; Messe- und Ausstellungsdienste; Durchführung, Veranstaltung und Organisation von Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und Shows für kommerzielle, verkaufsfördernde und Werbezwecke; Dienstleistungen in Bezug auf Kundenbindungs-, Anreiz- und Bonusprogramme; Zurverfügungstellung von Werbeflächen, Werbezeiten und Werbeträgern, insbesondere für [X.] in weltweiten Computer- und drahtlosen Netzen; Computergestützte Werbedienstleistungen; Online-Werbung für Waren und Dienstleistungen auf Websites; Verteilung von Werbe-, Marketing- und verkaufsfördernden Materialien; Direktwerbung per E-Mail; Verbreitung von Werbe- und Reklameanzeigen, insbesondere für Dritte über das [X.] und tragbare Kommunikationsgeräte; Beratungs- und Assistenzdienste im Bereich Werbung, Marketing und Verkaufsförderung; Beratung in Bezug auf Anzeigenwerbung; Hilfe bei Marketingaktivitäten; Kaufmännische Dienstleistungen und Verbraucherinformationsdienste, nämlich Vermittlung von Handelsgeschäften für Dritte, Vermittlung von Verträgen über den An- und Verkauf von Waren, Erstellen von Listen mit Preisangeboten, Preisvergleichsdienste; Verbraucherberatung bei der Auswahl von Waren und Dienstleistungen, insbesondere unter Verwendung von Test- und Untersuchungsergebnissen sowie Bewertungen Dritter; Auktions- und Versteigerungsdienste, insbesondere im [X.]; Organisieren von Geschäftskontakten; Sammeleinkaufsdienste; Kaufmännische Bewertungsdienste; Vorbereitung von Wettbewerben; Kaufmännische Dienstleistungen und Verbraucherinformationsdienste, nämlich Agenturgeschäfte; Import- und Exportdienste; Bestelldienste; Beschaffungsdienste für Dritte; Abonnementdienste; Vermittlung von Geschäften und diesbezügliche Beratung beim Verkauf von Waren und dem Erbringen von Dienstleistungen; Beratung und Information für Verbraucher über Kundendienstleistungen, Nutzerbewertungen, Erfahrungsberichte, Tests, Produktdetails, Produktmanagement und Preise auf [X.]seiten bei [X.] und Onlineangeboten; Beratung in Bezug auf den Kauf von Waren; Beratung in Bezug auf den Kauf von Waren im Auftrag von Unternehmen; computergestützte Datenanalyse, Informationsverarbeitung und Nutzereigenschafts- und -verhaltensanalyse zwecks Beratung beim Kauf von Waren; Online- und Versandhandelsdienstleistungen in Bezug auf neue und gebrauchte Land- und Wasserfahrzeuge, [X.], Motorräder, Fahrzeug- und Motorradzubehör, Bekleidung, Lederwaren, Taschen, Druckereierzeugnisse, Bilder, DVDs; Vermittlung, Abschluss und administrative Abwicklung von Handelsgeschäften für Dritte; Bereitstellung von kaufmännischen Informationen und diesbezüglichen Nachrichten über Kraftfahrzeuge, den [X.], die Kraftfahrzeugindustrie und -wirtschaft, insbesondere in einem [X.]-Portal; Erstellen auditiver und visueller Warenpräsentationen für Unternehmen [Marketing]; Erstellung von Marktberichten; Geschäftskontenverwaltung; Aktualisierung und Pflege von Daten in Computerdatenbanken; Aktualisierung und Pflege von Geschäftsinformationen in Computerdatenbanken; Auskünfte über die Erfassung von Daten in Computerdatenbanken; Automatisierte Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Beratung in Bezug auf die Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; computergestützte Aktualisierung und Pflege von Daten in Datenbanken; computergestützte Dateiverwaltung; Datenbankverwaltung, insbesondere computergestützt; Datenverarbeitung [Büroarbeiten]; Nachforschung in [X.] [für Dritte]; [X.] und -Pflege von Daten in Computerdatenbanken; Unternehmensberatung, insbesondere mit Bezug zur Kraftfahrzeugindustrie; Auskünfte über [X.] und [X.]; Auskünfte und Erstellung von Expertengutachten über Unternehmen und Betriebe; Bereitstellung von [X.] und kaufmännischen Informationen und Nachrichten über Waren und Dienstleistungen, insbesondere über ein [X.]-Portal; Erstellung von Besucherstatistiken, insbesondere für Anzeigen im [X.]; Erstellen von Analysen zur Bedeutung und Auswirkung von Werbung; Marktforschung; Zusammenstellen und Systematisieren von Daten in Datenbanken; Datensammlung und -verwaltung für Dritte; Erstellen von Statistiken; Zusammenstellung von Verzeichnissen zur Veröffentlichung in einem weltweiten Computernetz oder im [X.]; Auskünfte in Geschäftsangelegenheiten mittels Computerdatenbanken oder dem [X.]; Verleih, Vermietung und Verpachtung von Gegenständen in Zusammenhang mit der Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten; Beratung und Information in Bezug auf vorgenannte Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten

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Klasse 36: Versicherungsdienstleistungen; Auskünfte und Beratung in Versicherungsangelegenheiten; Beratung bei der Vermittlung von Versicherungen; Berechnung von Versicherungsprämien; Computergestützte Erteilung von Auskünften über Versicherungen; computergestützter Vergleich von Versicherungen, Versicherungsumfang und Versicherungsprämien; Erstellung von Kostenvoranschlägen für Versicherungsprämien; Vermittlung von Versicherungen und Versicherungsverträgen, insbesondere über das [X.] oder tragbare Kommunikationsgeräte; Versicherungsmaklergeschäfte; Risikoeinschätzung, Taxierung und Bewertung für Versicherungen; Übernahme von Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen; Ausgabe von Wert- und Gutscheinkarten; Vergleich von Finanzdienstleistungen, insbesondere von Krediten, Ratenkaufverträgen, Inzahlungnahmen und sonstigen Finanzierungen; Vermittlung von Finanzierungen; Vermittlung von Krediten; Vermittlung von Finanzdienstleistungen; Darlehens-, Kredit- und Leasingfinanzierungsdienste; Leasing; Finanzierungsleasing; Kraftfahrzeugfinanzierung und -leasing; finanzielle Schätzungen; Bewertung von Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen; Verleih, Vermietung und Verpachtung von Gegenständen in Zusammenhang mit der Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten; Beratung und Information in Bezug auf vorgenannte Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten

Klasse 37: Montagearbeiten; Installations-, Reinigungs-, Reparatur und Wartungsarbeiten in Bezug auf Fahrzeuge und Beförderungsmittel, insbesondere Kraftfahrzeuge, Krafträder sowie in Bezug auf Teile hiervon; Auskünfte in Bezug auf die Reparatur, Reinigung, Pflege und Wartung von Kraftfahrzeugen, Krafträdern sowie in Bezug auf die Reparatur, Reinigung, Pflege und Wartung von Teilen hiervon; Beratungsdienste in Bezug auf Wartungs- und Reparaturarbeiten an Fahrzeugen; Beratung in Bezug auf Reparatur von Fahrzeugen; Bereitstellung von Informationen in Bezug auf die Reparatur, Pflege oder Wartung von Kraftfahrzeugen, Krafträdern; Bereitstellung von Informationen in Bezug auf die Vermietung von Autowaschanlagen; Betanken von Kraftfahrzeugen mit Benzin; Betanken von Kraftfahrzeugen mit Erdgas; Betrieb von Kundendienstwerkstätten zur Wartung von Fahrzeugen; Betrieb von Kundendienstwerkstätten zur Reparatur von Fahrzeugen; Betrieb von Tankstellen; [X.] und deren Komponenten vor Wartung und Reparatur; Installation von Sicherheitseinrichtungen in Fahrzeuge; Mobile Tuningdienstleistungen für Fahrzeuge; Kundendienst für Fahrzeuge [Wartung]; Pannenhilfe; Organisation der Reparatur von Fahrzeugen; Reparatur und Wartung von Elektrofahrzeugen; Reparatur von Anhängern; Reparatur von Gabelstaplern; Reparatur von Laderampen; Vermietung von [X.] für Fahrzeuge; Tuning von Fahrzeugen; Vermittlung der Reparatur von motorisierten Landfahrzeugen; Vermittlung der Wartung von motorisierten Landfahrzeugen; Vermittlung von Ersatzwindschutzscheiben für Fahrzeuge; Zurverfügungstellen von Informationen bezüglich Reinigung, Pflege und Wartung von Kraftfahrzeugen, Krafträdern sowie bezüglich Reparatur, Reinigung, Pflege und Wartung von Teilen hiervon; Installation, Wartung und Reparatur von Alarmanlagen, Schließanlagen und Tresoren; Installation, Wartung und Reparatur von Computer-Hardware und Telekommunikationsgeräten; Installation, Wartung und Reparatur von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen; Wartung und Reparatur von Reifen; Vermietung von Reinigungs- und Waschmaschinen sowie zugehöriger Ausrüstung; Fahrzeugservice, -reparatur, -wartung und -betankung; Verglasung sowie Installation, Wartung und Reparatur von Glas, Fenstern, Fensterläden und Rollos; Reinigung und Pflege von Webstoffen, Textilien, Leder, Pelzen sowie Waren daraus; Verleih, Vermietung und Verpachtung von Gegenständen in Zusammenhang mit der Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten; Beratung und Information in Bezug auf vorgenannte Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten

Klasse 38: Telekommunikationsdienste, insbesondere Computerkommunikations- und [X.]zugriffsdienste; Telekommunikationsdienste mittels [X.]portalen; Bereitstellung des Zugriffs auf Inhalte, Webseiten und [X.]portale für den An- und Verkauf von Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen sowie von Fahrzeug-, Motorrad-, Bau- und Landmaschinen-, Boot- und [X.]; Bereitstellung des Zugriffs auf ein Portal für den An- und Verkauf von Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen. Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen sowie von Fahrzeug-, Motorrad-, Bau- und Landmaschinen-, Boot- und [X.] über tragbare Kommunikationsgeräte; Bereitstellung des Zugangs zu Informationen im [X.] über den An- und Verkauf von Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen sowie von Fahrzeug-, Motorrad-, Bau- und Landmaschinen-, Boot- und [X.]; Bereitstellung des Zugangs zu Inhalten, Webseiten und [X.]portalen, insbesondere mit Bezug zu Automotive, Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugindustrie, [X.], Kraftfahrzeugwirtschaft, Technologie, Sport und motorisierten Fortbewegungsmitteln; Bereitstellung einer [X.]-Plattform für den elektronischen Handel; Bereitstellung des Zugriffs auf Computerprogramme in Datennetzen; Bereitstellung des Zugriffs auf Datenbanken im [X.] mittels Telekommunikation, insbesondere Bereitstellung des Zugriffs auf Online-Datenbanken zur Vermittlung von Waren- und Dienstleistungsangeboten mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit; audiovisuelle und digitale Kommunikationsdienste; Verschaffen des Zugriffs zu Datenbanken und IT-Systemen; Austausch von Daten [elektronisch]; Elektronische Anzeigenvermittlung [Telekommunikation]; Bereitstellung des Zugangs zu [weltweiten] [X.]; Bereitstellung des Zugangs zu einer Datenbank für den Zugriff über das [X.] oder über tragbare Kommunikationsgeräte; Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen zu einem [weltweiten] Computernetzwerk; Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen zu Datenbanken; Bereitstellung einer elektronischen Mailbox; Bereitstellen von Diskussionsforen [[X.]-Chatrooms] und [X.]foren; Elektronische Kommunikation mittels Chatrooms, [X.] und [X.]foren; Bereitstellung von [X.] und elektronischen Bulletin Boards zur Nachrichtenübermittlung zwischen den Usern; Bereitstellung von [X.] zur [Übermittlung von Nachrichten, Kommentaren und [X.] zwischen den Usern; Kommunikation mittels Online-Blogs; Bereitstellung von [X.]-Weblogs [Blogs]; computer-gestützte Kommunikationsdienste und Datenübertragung; Verschaffen von Zugriff auf Datenbanken; Vermittlung von Zugriffen auf Datenbanken im [X.]; Dienstleistungen eines [X.]-Service-Providers; elektronische Datenübertragung; elektronische Übertragung von Computerprogrammen über das [X.]; internetbasierte Telekommunikationsdienste; Telekommunikationsdienste mittels Portale; Übertragung von Informationen über digitale Netzwerke; Online-Übermittlung von Informationen; Nachrichten- und Bildübermittlung; Streaming von Ton- und Videomaterial im [X.]; Verbreitung von Daten oder audiovisuellen Bildern über ein globales Computernetz oder das [X.]; Bereitstellung von Zugangsberechtigungen zum [X.]; Bereitstellung von [X.]; Senden, Empfangen und Weiterleiten von Nachrichten; Weiterleiten von Nachrichten aller Art an [X.]-Adressen [Web-Messaging] und auf tragbare Kommunikationsgeräte; Informationsübertragung durch Datenkommunikation zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung; Übertragung von [X.]; Ausstrahlung von Programmen über das [X.]; Verleih und Vermietung von Telekommunikationsanlagen und -geräten; Bereitstellung des Zugriffs auf Telekommunikationsinfrastrukturen für Dritte; Vermietung von Zugangszeiten zu einem Datenbankserver; Verleih, Vermietung und Verpachtung von Gegenständen in Zusammenhang mit der Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten; Beratung und Information in Bezug auf vorgenannte Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten

Klasse 41: Verlags- und Berichtswesen; Bereitstellen von elektronischen Publikationen und Online-Veröffentlichungen, insbesondere mit Bezug zu Automotive, Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugindustrie, [X.], Kraftfahrzeugwirtschaft, Technologie, Sport und motorisierten Fortbewegungsmitteln; Veröffentlichung von Materialien, auf die über Datenbanken oder das [X.] zugegriffen werden kann; Bereitstellen von Veröffentlichungen, die durchsucht werden können, im [X.] oder in einem weltweiten Computernetz; Desktop-Publishing [Erstellen von Publikationen mit dem Computer]; Online Publikation von elektronischen Büchern und Zeitschriften; Veröffentlichung der redaktionellen Inhalte von Websites mit Zugang über ein weltweites Computernetz; Herausgabe und Veröffentlichung von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen; Herausgabe und Veröffentlichung von [X.] in elektronische Form; Verfassen und Herausgabe von Texten [ausgenommen Werbetexte]; Bildung, Erziehung, Unterhaltung und Sport; sportliche und kulturelle Aktivitäten; Bereitstellen eines Computerspiels, auf das Benutzer über ein globales Computer- oder Telekommunikationsnetz und/oder das [X.] zugreifen können; Dienstleistungen einer elektronischen Bibliothek für die Bereitstellung elektronischer Informationen [einschließlich Archivinformationen] in Form von Text-, Ton- und/oder Videoinformationen; Durchführung von audiovisuellen Präsentationen zu Unterhaltungszwecken; Online-Unterhaltung; Organisation und Durchführung von Konferenzen; Organisation und Durchführung von Seminaren; Organisation und Durchführung von Workshops; Organisation und Durchführung von Ausstellungen; Organisation und Durchführung von Wettbewerben; Organisation, Verwaltung, Durchführung und Veranstaltung von User- und Community-Treffen [Unterhaltung]; Durchführen von Spielen; Durchführung elektronischer Unterhaltungsspiele über das [X.]; Erstellen von Bildreportagen und Dokumentationen; Produktion von Rundfunk- und Fernsehprogrammen; Audio- und Videoproduktion sowie Fotografieren; Dienstleistungen im Bereich Sport und Fitness; Bibliotheksdienstleistungen; Bildung, Erziehung und Unterricht; Bereitstellen von Online-Veröffentlichungen in Bezug auf Fahrzeuge, [X.], Motorräder, Bau- und Landmaschinen, Container, Boote und sonstige Wasserfahrzeuge sowie auf Fahrzeug-, Motorrad-, Bau- und Landmaschinen-, Boot und [X.]; Bereitstellen von Online-Veröffentlichungen mit Bezug zu Automotive, Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugindustrie, [X.], Kraftfahrzeugwirtschaft, Technologie, Sport und motorisierten Fortbewegungsmitteln; Verfassen von Texten für Blogs; Dienstleistungen einer elektronischen Bibliothek für die Bereitstellung elektronischer Informationen [einschließlich Archivinformationen] in Form von Text-, Ton- und/oder Videoinformationen, insbesondere über Angebote und Nachfragen nach Waren und Dienstleistungen; Bereitstellen von Newslettern per E-Mail zum Themenbereich Automotive, Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugindustrie, [X.], Kraftfahrzeugwirtschaft, Technologie, Sport und motorisierte Fortbewegungsmittel; Bereitstellung von Online-[X.], nicht herunterladbar; Coaching; computergestützte Schulung, Ausbildung und Fort- und Weiterbildung; Fahrschulunterricht; Fahrsicherheitstraining; Verleih, Vermietung und Verpachtung von Gegenständen in Zusammenhang mit der Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten; Beratung und Information in Bezug auf vorgenannte Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten

Klasse 42: IT-Dienstleistungen, nämlich Entwicklung, Programmierung und Implementierung von Software; Aktualisierung und Anpassung von [X.] an die Bedürfnisse der Anwender; Analyse großer Datenmengen hinsichtlich der Beziehungen der Daten untereinander, gezielte Datensuche; technische Datenanalysedienste; Computerdienstleistungen für Datenanalysen, insbesondere in Bezug auf Kaufabsichten und -entscheidungen von Verbrauchern und Unternehmen; Beratungsdienste bezüglich der Verwendung von Computersoftware; Bereitstellung von Computersoftware, die aus einem globalen Computernetz heruntergeladen werden kann; Bereitstellung von [X.] für Nutzer von Computerprogrammen; Pflege von Datenbanken; Entwurf und Entwicklung von Web-Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte [soweit in Klasse 42 enthalten]; Entwurf, Entwicklung, Gestaltung, Verwaltung und Hosting von Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für die Erstellung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Ansicht, Suche und das Speichern von Kleinanzeigen, insbesondere für einen Online Fahrzeugmarkt für den An- und Verkauf von neuen und gebrauchten Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen sowie von Fahrzeug-, Motorrad-, Bau- und Landmaschinen-, Boot- und [X.]; Entwurf, Entwicklung, Gestaltung, Verwaltung, Wartung und Hosting von Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für die Veröffentlichung, Bereitstellung, Ansicht von und Suche nach Neuigkeiten, Informationen, Bildern, [X.], Umfragen und Blogs; Entwurf, Entwicklung, Gestaltung, Verwaltung, Wartung und Hosting von Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für den Zugang zu und die Veröffentlichung, Erstellung, Bearbeitung und Kommentierung von sowie die Suche nach Beiträgen in [X.]foren; Entwurf, Entwicklung, Gestaltung, Verwaltung, Wartung und Hosting von Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für die Aufnahme, Bearbeitung, die Anzeige von und den Bericht über Unfälle, insbesondere Verkehrsunfälle; Entwurf, Entwicklung, Gestaltung, Verwaltung, Wartung und Hosting von Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für die Durchführung und Auswertung von Umfragen und Marktstudien; Entwurf, Entwicklung, Gestaltung, Verwaltung, Wartung und Hosting von Computersoftware und Applikationen für tragbare Kommunikationsgeräte und für Computer für die Erstellung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Ansicht, Suche und das Vermitteln von Serviceleistungen im [X.] und im Bereich der [X.] von Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen; Entwicklung von Computerhardware; Hosting-Dienste; Software as a Service [SaaS]; Vermietung von Software; Cloud Computing- und SaaS-Dienste in Bezug auf Software für die Warenwirtschaft, das Bestandsmanagement und die Bestandsüberwachung; Cloud Computing- und SaaS-Dienste in Bezug auf Software zur Verwaltung von Kundendaten und in Bezug auf Content-Management-System-Software; Bereitstellen einer [X.]plattform [Hosting] für den An- und Verkauf von Fahrzeugen, [X.], Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen sowie von Fahrzeug-, Motorrad-, Bau- und Landmaschinen-, Boot- und [X.]; Bereitstellung von Suchmaschinen für das [X.] und für tragbare Kommunikationsgeräte sowie von online durchsuch- und ergänzbaren Datenbanken, insbesondere für die Suche nach und die Schaltung von Anzeigen zum An- und Verkauf von Fahrzeugen, [X.]n, Motorrädern, Bau- und Landmaschinen, Containern, Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen sowie von Fahrzeug-, Motorrad-, Bau- und Landmaschinen-, Boot- und [X.]; Bereitstellung von Suchmaschinen für das [X.] und für tragbare Kommunikationsgeräte sowie von online durchsuch- und ergänzbaren Datenbanken, insbesondere mit Bezug zu den Themen Automotive, Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeugindustrie, [X.], Kraftfahrzeugwirtschaft, Technologie, Sport und motorisierte Fortbewegungsmittel; Cloud-Computing; [X.] [elektronische Datenspeicherung]; Dienstleistungen eines Anwendungsdienstanbieters, nämlich Hosting von Computersoftwareanwendungen für Dritte; externe Datensicherung; Hosting digitaler Inhalte im [X.]; [X.]; Zurverfügungstellung von Computerprogrammen und -einrichtungen für die Datenverarbeitung; Vermietung von Computerhardware und -anlagen; Vermietung von Datenbankservern [an Dritte]; IT-Beratungs-, Auskunfts- und Informationsdienstleistungen; EDV-Beratung in Bezug auf Datenverarbeitung; [X.], -Schutz- und -Instandsetzungsdienste; Dienste zur Wiederherstellung von Computerdaten; Datenvervielfältigungs- und -konvertierungsdienste, Datenkodierungsdienste; Plattformübergreifende Konvertierung von digitalen Inhalten in andere Formen von digitalen Inhalten; Computeranalyse und -diagnostik; IT-Dienstleistungen, nämlich Forschung und Entwicklung sowie Implementierung von Computern und Computersystemen; [X.]; Data mining; Digitale Wasserzeichen; Computerdienste; technologische Dienstleistungen in Bezug auf Computer; Computernetzwerkdienste; Aktualisierung von Speicherbanken von Computersystemen; Datenmigrationsdienste; Überwachung von Computersystemen durch Fernzugriff; Durchführen von und Erstellen von Berichten über technische Tests; Expertenberichte auf dem Gebiet der Technologie; Bereitstellung von Informationen und Nachrichten über Technik und Design von Kraftfahrzeuge, insbesondere in einem [X.]-Portal; Prüfung, Authentifizierung und Qualitätskontrolle; [X.] vor dem Transport [auf Fahrtüchtigkeit]; Prüfung von Kraftfahrzeugen [auf Verkehrssicherheit]; Designdienstleistungen; Design von [X.] zu Werbe- und Präsentationszwecken; Verleih, Vermietung und Verpachtung von Gegenständen in Zusammenhang mit der Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten; Beratung und Information in Bezug auf vorgenannte Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten

Klasse 45: [X.] [Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten und Personen]; Erteilung von Auskünften in Bezug auf Verbraucherrechte und andere Rechtsangelegenheiten; Verleih, Vermietung und Verpachtung von Gegenständen in Zusammenhang mit der Erbringung der vorgenannten Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten; Beratung und Information in Bezug auf vorgenannte Dienstleistungen, soweit in dieser Klasse enthalten.

Zur Begründung ist ausgeführt: Das angemeldete Bildzeichen sei für die vorgenannten Waren und Dienstleistungen zurückzuweisen, weil es ihm diesbezüglich zumindest an der erforderlichen Unterscheidungskraft fehle. Denn bei der beanspruchten Abbildung handle es sich lediglich um die piktogrammartige Darstellung eines Autos/Fahrzeugs, welches dieses von vorn zeigt und mit einer weiteren lediglich gestalterischen, verzierenden Grafik in Form einer Sprechblase umrandet sei. Beide Elemente seien mit einem rechteckigen, schwarzen Hintergrund unterlegt. Die Verwendung eines dunkel gestalteten, rechteckigen Hintergrundes sei absolut werbeüblich. Auch die weitere Ausgestaltung der Sprechblase als Umrahmung der Darstellung des Fahrzeugs sei nicht ungewöhnlich oder besonders eigentümlich, so dass diese Gestaltungselemente jedenfalls nicht von dem [X.] auf „Auto/Fahrzeug“ wegführen könnten. Die Darstellung eines Fahrzeugs stelle somit einen für den Verkehr sofort erfassbaren reinen Sachhinweis auf (irgend-)ein Fahrzeug oder Auto dar, welcher lediglich als Hinweis auf den Inhalt, die Thematik, den Gegenstand, die Art sowie mit sonstigen [X.] zu den zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen wahrgenommen werde, nicht jedoch als betriebsindividualisierender Herkunftshinweis. Insgesamt wirke das angemeldete Zeichen als Button, Knopf oder Emblem mit einer piktogrammartigen Abbildung eines Fahrzeugs, welche gängige Darstellungsformen von Applikationen ([X.]) sei und damit vom Publikum nicht als Marke wahrgenommen werden. Bei den zurückgewiesenen Waren der [X.] werde es annehmen, dass das Publikum sich um Autos und Zubehör hierfür handle. Bei einem weiteren Teil der zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen werde es die Darstellung als beschreibenden Hinweis auf deren Inhalt oder als Themenangabe auffassen. Bei anderen Waren könne das Zeichen als Hinweis auf die Form der Ware angesehen werden. Für weitere Waren und Dienstleistungen sei die Darstellung eine Bestimmungsangabe oder weise einen Inhalts-, Themen-, Gegenstands- und Bestimmungsbezug zu Autos auf, zum Beispiel in der Weise, dass diese Waren und Dienstleistungen in einem Zusammenhang mit anderen Waren oder Diensten stünden oder hilfsweise oder als Nebenleistungen erbracht würden. Auf [X.] könne sich die Beschwerdeführerin nicht berufen, da diese keinen Eintragungsanspruch begründeten. Auch die Voreintragung der identischen Bildmarke für die Klassen 35, 38 und 41 ändere hieran nichts. Denn auch die Eintragung eines identischen Bildzeichens begründe keine Eintragungsfähigkeit, zumal eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen zur neuen Anmeldung hinzugenommen worden seien und daher eine erneute Überprüfung der Schutzhindernisse nach § 8 [X.] angezeigt sei.

Die hiergegen eingelegte Erinnerung der Beschwerdeführerin hat das [X.] mit Beschluss vom 12. September 2018 ebenfalls mit der Begründung zurückgewiesen, für eine andere Beurteilung bestehe auch nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage kein Anlass, zumal die Erinnerung entgegen der Ankündigung auch nicht begründet worden sei.

Gegen diese Beschlüsse hat die Beschwerdeführerin, deren Verfahrensbevollmächtigten der Erinnerungsbeschluss am 17. September 2018 zugestellt worden ist, am 17. Oktober 2018 Beschwerde unter gleichzeitiger Zahlung der Beschwerdegebühr eingelegt.

Die Beschwerdeführerin trägt vor: Ein eindeutiger Sachhinweis könne dem Bild „Auto in Sprechblase“ ohne weiteres Nachdenken nicht entnommen werden. Es möge zwar Assoziationen an Gespräche über Autos, das Rufen eines Autos oder vielleicht auch an „[X.]“ hervorrufen, ein unmittelbarer und direkter Bezug zu den zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen könne damit aber ohne weiteres Nachdenken nicht hergestellt werden. Der Hinweis des [X.] auf Piktogramme [X.] dabei nicht, denn die angemeldete Darstellung lehne sich nicht an ein geläufiges Piktogramm an. Fehlerhaft sei auch der Bezug auf andere Fahrzeuge, denn in dem in der Sprechblase abgebildeten Gegenstand erkenne das Publikum nicht „irgendein Fahrzeug“, sondern nur ein Auto. Damit würden aber Assoziationen zu anderen Fahrzeugen nicht geweckt. Auch der vom [X.] angenommene angebliche beschreibende Bedeutung bei den zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen liege nicht vor, was die Beschwerdeführerin im Einzelnen näher darlegt. Nicht nachvollziehbar sei, dass das [X.] das bereits eingetragene identische Bildzeichen nicht berücksichtigt habe. Zumindest für die identischen Waren und Dienstleistungen, für welche diese frühere Eintragung erfolgt sei, könne die Zurückweisung keinen Bestand haben. Selbst wenn Schutzhindernisse aber tatsächlich bestünden, seien diese schließlich infolge Verkehrsgeltung nach § 8 Abs. 3 [X.] überwunden. Hierzu legt die Beschwerdeführerin eine Vielzahl von Benutzungsunterlagen vor.

Die Beschwerdeführerin beantragt wörtlich,

den Beschluss der Markenstelle für Klasse 41 betreffend die Zurückweisung der Anmeldung der Marke Nr. 30 2016 032 655.3 vom 12. September 2018 aufzuheben.

II.

A. Die Beschwerde ist nach § 66 [X.] zulässig und hat in der Sache Erfolg, so dass es der von der Beschwerdeführerin hilfsweise beantragten mündlichen Verhandlung nicht bedarf. Entgegen der Auffassung des [X.] stehen der Eintragung der angemeldeten Darstellung für die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen keine Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 [X.] entgegen.

1. Nach der Rechtsprechung des [X.] und des [X.] ist für die Beurteilung, ob einer angemeldeten Bezeichnung die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt, auf die Hauptfunktion einer Marke abzustellen; danach soll diese den Abnehmern die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen garantieren, indem sie es ihnen ermöglicht, diese ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (vgl. zuletzt [X.] GRUR 2018, 917, 919 [Rdnr. 34] - [X.]). Unter Berücksichtigung des Allgemeininteresses an der nicht ungerechtfertigten Einschränkung der Verfügbarkeit der angemeldeten Kennzeichnung für die anderen Wirtschaftsteilnehmer, die entsprechende Waren oder Dienstleistungen anbieten (vgl. [X.] [X.], 943, 944 [Rz. 26] - SAT.2), ist deshalb die Unterscheidungskraft einer angemeldeten Bezeichnung zu verneinen, wenn diese nicht geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, in der Anschauung ihrer durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen (vgl. [X.] GRUR 2003, 604, 607 [Rz. 46] – [X.]; [X.], 943, 944 [Rz. 24] – SAT.2) Abnehmer als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren und Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. [X.] WRP 2002, 924, 930 [Rz. 35] – [X.]/Remington; [X.] 2003, 187, 190 [Rz. 41] - Gabelstapler; [X.] 2005, 22, 25 f. [Rz. 33] - Das Prinzip der Bequemlichkeit).

Ein Fall fehlender Unterscheidungskraft liegt vor, wenn die angemeldete Kennzeichnung die Waren und Dienstleistungen, für welche sie geschützt werden soll, unmittelbar beschreibt oder jedenfalls nur einen im Vordergrund stehenden, diese Waren und Dienstleistungen beschreibenden Begriffsinhalt hat (vgl. [X.], 1151, 1153 – marktfrisch; GRUR 2003, 1050, 1051 – [X.]; [X.], [X.], 162, 163 m.w.N. – RATIONAL SOFTWARE CORPORATION). Dies gilt auch für reine Bildmarken, die sich in der bloßen Abbildung der Ware erschöpfen, oder deren Elemente nur die typischen Merkmale der in Rede stehenden Waren darstellen oder sich in einfachen dekorativen Gestaltungsmitteln erschöpfen, an die sich das Publikum etwa durch häufige Verwendung gewöhnt hat ([X.] GRUR 2011, 158 Rn. 8 – [X.]). Hierzu muss die unmissverständliche warenbezogene Sachaussage und damit der beschreibende Charakter des Zeichens aber offen zu Tage treten, was zu verneinen ist, wenn eine solche Sachaussage für das Publikum erst aufgrund gedanklicher Zwischenschritte erkennbar wird (vgl. [X.], 15035 – Gepäckwagen; [X.] BeckRS 2015, 15104 – Buntes Zelt). Insbesondere wenn das in Rede stehende Zeichen nicht nur die Darstellung von Merkmalen, die für die Ware typisch oder lediglich von dekorativer Art sind, sondern darüber hinausgehende charakteristische Merkmale aufweist, in denen das Publikum einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht, kann die Unterscheidungskraft nicht verneint werden ([X.], a.a.O. – [X.]).

2. Ausgehend hiervon kann dem angemeldeten Bild die erforderliche Unterscheidungskraft für die zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen nicht abgesprochen werden. Zwar wird das Publikum – was auch die Beschwerdeführerin nicht in Abrede gestellt hat – in dem zentral abgebildeten Gegenstand ohne Weiteres die stilisierte Darstellung („Piktogramm“) eines Autos erkennen. Für sich genommen mag es mit diesem Piktogramm die Vorstellung verbinden, dass nicht nur mit dieser Darstellung gekennzeichnete Kraftfahrzeuge, sondern auch die übrigen verfahrensgegenständlichen Waren und Dienstleistungen, wenn sie mit einer solchen stilisierten Darstellung eines Autos gekennzeichnet werden, „irgendetwas mit Autos zu tun haben“. Ob das Publikum in dieser Darstellung eines Autos ein übliches Piktogramm sieht oder nicht, kann auf sich beruhen. Denn auf dieses Bild ist die angemeldete Darstellung nicht beschränkt. Es enthält nämlich darüber hinaus unübersehbar noch einen dieses stilisierte Auto umgebenden, an der linken unteren Seite mit einer dreieckigen Öffnung versehenen Kreis, in dem das Publikum ohne Weiteres eine Sprachblase erkennen wird. Dem sich hieraus ergebenden Gesamtbild, welches die Beschwerdeführerin treffend als „Auto in Sprechblase“ beschrieben hat, wird das Publikum aber nicht mehr unmittelbar einen bestimmten Aussagegehalt entnehmen können, der Merkmale der so gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen beschreiben kann oder zu diesen einen engen beschreibenden Bezug aufwiese. Wie die Beschwerdeführerin zutreffend ausgeführt hat, kann der unbefangene Betrachter des angemeldeten Zeichens diesem Gesamtbild ohne weiteres Nachdenken weder eine Bedeutung entnehmen, noch ihm eine solche zuordnen können. Es bleibt nämlich nicht erkennbar, welche Bedeutung die Abbildung eines Autos in einer Sprachblase haben sollte. Die Sprechblase wird in der Regel als Angabe der Aussage oder des Gedankens einer Person verwendet. Eine Person, welche eine Aussage machen oder die einen Gedanken fassen kann, zeigt die angemeldete Darstellung indes nicht. Damit bleibt die Funktion und die Bedeutung der Sprechblase aber völlig unklar. Aus diesem Grund kann auch der Anordnung des Autos in der Sprechblase kein Sinn entnommen oder zugeordnet werden. Was das Gesamtbild besagen soll, bleibt für den Betrachter daher offen. Daran ändert sich im Übrigen selbst bei einem weiteren Nachdenken – welches ohnehin der Schutzversagung nicht zugrunde gelegt werden darf (vgl. [X.] GRUR 2016, 934 Rn. 18 – [X.]; [X.] GRUR 2013, 729 Rn. 14 – READY TO FUCK; [X.], GRUR 1143 Rn. 10 – [X.]; [X.], 270 Rn. 12 – Link economy; [X.] BeckRS 2014, 07054 – [X.]; [X.], 155 (156) – [X.]) – nichts. Selbst dann wird der Betrachter dem [X.], wenn überhaupt, dann allenfalls aufgrund seiner eigenen Phantasie eine Bedeutung zuweisen können, die je nach Betrachter unterschiedlich ausfallen mag. Die sich aus dem abgebildeten Auto ggf. einstellende Vermutung, dass die mit dem angemeldeten [X.] gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen einen Bezug zu Autos haben könnten, wird mithin durch die befremdlich wirkende Sprechblase konterkariert. Letztlich mag das [X.] allenfalls als sprechende Marke anzusehen sein, nicht aber als eine die zurückgewiesenen Waren oder Dienstleistungen beschreibende Angabe. Damit kann ihr aber – wie bereits dem früher angemeldeten Zeichen 30 2011 063 146, das für Waren und Dienstleistungen eingetragen wurde, die mit einem Teil der vorliegend zurückgewiesenen Waren und Dienstleistungen identisch sind – das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden.

3. Aus den vorstehenden Gründen steht dem angemeldeten Zeichen auch nicht ein Freihaltungsbedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 [X.] entgegen.

4. Da das [X.] somit der Anmeldemarke zu Unrecht die Eintragung versagt hat, war die Beschwerde zurückzuweisen.

B. Für eine Rückzahlung der Beschwerdegebühr nach § 71 Abs. 3 [X.] bestand ebenso wenig eine Veranlassung wie für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 83 [X.]).

Meta

27 W (pat) 68/18

27.12.2019

Bundespatentgericht 27. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 27.12.2019, Az. 27 W (pat) 68/18 (REWIS RS 2019, 22)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 22

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