Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.06.2016, Az. 3 StR 46/16

3. Strafsenat | REWIS RS 2016, 9222

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:[X.]:2016:280616B3STR46.16.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
3
StR 46/16

vom
28. Juni
2016
in der Strafsache
gegen

1.
2.

wegen
schweren Raubes u.a.

-
2
-
Der 3. Strafsenat des [X.] hat
auf Antrag des [X.] und nach Anhörung der Beschwerdeführer
am 28. Juni
2016
einstim-mig beschlossen:

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 4. November 2015 werden als unbe-gründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 [X.]).
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Zu der von dem Angeklagten M.

erhobenen Rüge der Verlet-zung des § 244 Abs. 3 Satz
2 [X.] wegen Zurückweisung des Antrags seines Verteidigers vom 19.
Oktober 2015 auf Verneh-mung des am 17.
Januar 2015 "diensthabenden Portiers" des Ho-tel C.

bemerkt der Senat
ergänzend:
Das [X.] hat den Antrag auch wegen [X.] (§
244 Abs.
3 Satz
2 Variante 6 [X.]) abgelehnt. Hierzu hat es zunächst -
im Einklang mit der ständigen Recht-sprechung des [X.] (vgl. etwa [X.], Urteil vom 3.
August 1966 -
2 [X.], [X.]St 21, 118, 121 f.; [X.] vom 18.
September 2008 -
4 [X.], [X.], 21; vom 8.
Juni 2011 -
3 [X.], [X.], 646; [X.]. [X.]) -
ausgeführt, Voraussetzung einer Ablehnung wegen Prozessver-schleppungsabsicht sei, dass die beantragte Beweiserhebung -
3
-
nichts Sachdienliches erbringen könne. Diese Auffassung hat die [X.] alsdann damit begründet, dass die Bestätigung der [X.] "völlig unwahrscheinlich" sei. Dies könnte rechtli-chen Bedenken begegnen, weil sie damit möglicherweise einen unzutreffenden Maßstab angelegt hat: Voraussetzung der Ableh-nung eines Beweisantrags wegen Verschleppungsabsicht ist in-soweit, dass das Gericht zu der Überzeugung gelangt, die [X.] werde objektiv unter keinem Gesichtspunkt etwas zu Gunsten des Angeklagten erbringen; erforderlich ist mithin die Aussichtslosigkeit der
beantragten Beweiserhebung ([X.]/[X.], [X.], 26.
Aufl., §
244 Rn.
269 [X.]; vgl. auch MüKo[X.]/
[X.]/[X.], §
244 Rn.
322: "Nutzlosigkeit"; ähnlich [X.]/[X.], [X.], 59.
Aufl., § 244 Rn.
68; HK-[X.]-Julius, 5. Aufl., §
244 Rn.
38; SK-[X.]/[X.], 5.
Aufl., §
244 Rn.
173: Beweiserhebung "sinnlos"). Soweit in der Literatur vereinzelt die vom [X.] verwendete, auf weniger strenge Anforderungen hindeutende Formulierung gebraucht wird (vgl. [X.], [X.], 7.
Aufl., § 244 Rn.
176; SSW-[X.]/Sättele,
2. Aufl.,
§
244 Rn.
219), weist der Senat darauf hin, dass sich diese in den von diesen Autoren zitierten Entscheidungen nicht findet.
-
4
-
Letztlich kann die Frage indes dahinstehen, denn die Rüge ist [X.] deshalb unbegründet, weil sich die Ablehnung des [X.] wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels (§
244 Abs.
3 Satz
2 Variante 4 [X.]) als rechtsfehlerfrei erweist.
[X.] Schäfer Mayer

Gericke Spaniol

Meta

3 StR 46/16

28.06.2016

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.06.2016, Az. 3 StR 46/16 (REWIS RS 2016, 9222)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 9222

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

3 StR 46/16 (Bundesgerichtshof)

Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Prozessverschleppungsabsicht


3 StR 193/16 (Bundesgerichtshof)


3 StR 193/16 (Bundesgerichtshof)

Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit


3 StR 144/18 (Bundesgerichtshof)


3 StR 308/17 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

3 StR 49/11

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.