Amtsgericht Lübeck, Beschluss vom 10.08.2018, Az. 150 XIV 1820 L

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

150 XIV 1820 L

10.08.2018

Amtsgericht Lübeck

Beschluss

Sachgebiet: False

Zitier­vorschlag: Amtsgericht Lübeck, Beschluss vom 10.08.2018, Az. 150 XIV 1820 L (REWIS RS 2018, 4919)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 4919

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

5x StVK 1/18 (Landgericht Lübeck)


2 BvL 10/19 (Bundesverfassungsgericht)

Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 81, 83 Abs 2 Nr 6, Abs 5 …


XII ZB 429/18 (Bundesgerichtshof)

Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren: Antragsrecht der eine Fixierungsgenehmigung beantragenden Klinik für einen Feststellungsantrag


III ZR 311/13 (Bundesgerichtshof)

Entschädigung wegen überlanger Dauer einer Strafvollzugssache: Angemessenheitsprüfung für die Dauer des Ausgangsverfahrens in Ansehung des …


1 Vollz (Ws) 533/14 (Oberlandesgericht Hamm)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

2 BvR 309/15

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.