Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 02.03.2022, Az. 6 W 10/22

6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln | REWIS RS 2022, 918

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6 W 10/22

02.03.2022

Oberlandesgericht Köln 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln

Beschluss

Sachgebiet: W

Vorgehend: Landgericht Köln, 31 O 14/22

§ 3a UWG § 2 Abs. 1 S. 1 UKlaG § 36 Abs. 1 S. 1, § 38 EnWG

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 02.03.2022, Az. 6 W 10/22 (REWIS RS 2022, 918)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 918


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 6 W 10/22

Oberlandesgericht Köln, 6 W 10/22, 02.03.2022.


Az. 31 O 14/22

Landgericht Köln, 31 O 14/22, 08.02.2022.


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Referenzen
Wird zitiert von

5 W 2/22 (Kart)

Zitiert

VIII ZR 247/17

VIII ZR 277/19

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