6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln | REWIS RS 2022, 918
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02.03.2022
Oberlandesgericht Köln 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln
Beschluss
Sachgebiet: W
Vorgehend: Landgericht Köln, 31 O 14/22
§ 3a UWG § 2 Abs. 1 S. 1 UKlaG § 36 Abs. 1 S. 1, § 38 EnWG
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 02.03.2022, Az. 6 W 10/22 (REWIS RS 2022, 918)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 918
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Oberlandesgericht Köln, 6 W 10/22, 02.03.2022.
Landgericht Köln, 31 O 14/22, 08.02.2022.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 W 2/22 (Kart) (Oberlandesgericht Düsseldorf)
16 O 10/22 [Kart] (Landgericht Dortmund)
VIII ZR 200/20 (Bundesgerichtshof)
Informationspflichten des Energieversorgers gegenüber Haushaltskunden bei beabsichtigter Preisänderung außerhalb der Grundversorgung
VIII ZR 199/20 (Bundesgerichtshof)
Informationspflichten des Energieversorgers gegenüber Haushaltskunden bei beabsichtigter Preisänderung