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Klagefrist bei behördlicher Aussetzung des Vollzugs der Abschiebungsandrohung, Rücküberstellung eines in Italien anerkannten Flüchtlings, Aufnahme- und Lebensbedingungen für anerkannte Flüchtlinge in Italien, Keine vulnerable Person allein aufgrund einer Diabetes-Erkrankung, Vereinbarkeit des EATRR mit dem „europäischen Asylsystem“, Übergang der Verantwortung für Flüchtlinge nach EATRR ist allenfalls inländisches Vollstreckungshindernis, das im Verfahren einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG nicht zu prüfen ist
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15.03.2022
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Urteil vom 15.03.2022, Az. B 7 K 20.30066 (REWIS RS 2022, 666)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 666
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unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in Italien bei …
unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in Italien bei …
unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, Gefahr der unmenschlichen Behandlung in Italien bei Abstellen …
Asylrecht, Sekundärmigration (Italien), anerkannt Schutzberechtigter, drohende Obdachlosigkeit, Sicherung des Lebensunterhalts
Asylrecht, Sekundärmigration (Italien), anerkannt Schutzberechtigte, drohende Obdachlosigkeit
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