Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.02.2021, Az. 1 AV 1/21

1. Senat | REWIS RS 2021, 8882

© Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Tenor

Das [X.] wird als zuständiges Gericht bestimmt.

Gründe

1

Das [X.] hat mit Beschluss vom 26. Januar 2021 das [X.] zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts angerufen. Für den Antrag der in [X.] aufhältigen Antragsteller zu 1 bis 4, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem Ersuchen [X.]s auf Übernahme ihres Asylverfahrens stattzugeben und an der Überstellung in die [X.] mitzuwirken, sei das [X.] gemäß § 52 Nr. 2 Satz 3 Halbs. 2, Nr. 3 Satz 3, Nr. 5 VwGO zuständig, für den entsprechenden Antrag des Antragstellers zu 5, der im [X.] internationalen Schutz begehrt, sei hingegen gemäß § 52 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 3 Satz 2 VwGO nach dem Ort, an dem dieser seinen Aufenthalt zu nehmen hat, das [X.] zuständig, so dass es einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 VwGO bedürfe. Nach den Grundsätzen, die der Senat in gefestigter Rechtsprechung für diese Fallkonstellation aufgestellt hat (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 2. Juli 2019 - 1 AV 2.19 - [X.] 310 § 53 VwGO Nr. 42, vom 16. September 2019 - 1 AV 4.19 - juris, vom 25. September 2019 - 1 AV 5.19 - juris und vom 10. Februar 2020 - 1 AV 1.20 - juris) und auf die zur weiteren Begründung verwiesen wird, hält es der Senat für zweckmäßig, das [X.] als zuständiges Gericht zu bestimmen (so auch Schriftsätze der Beteiligten vom 2. Februar 2021).

Meta

1 AV 1/21

08.02.2021

Bundesverwaltungsgericht 1. Senat

Beschluss

Sachgebiet: AV

vorgehend VG Stuttgart, 26. Januar 2021, Az: A 3 K 140/21

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 08.02.2021, Az. 1 AV 1/21 (REWIS RS 2021, 8882)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 8882

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen
Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.