Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 02.07.2024, Az. 22 D 47/23.NE

22. Senat | REWIS RS 2024, 12837

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22 D 47/23.NE

02.07.2024

Oberverwaltungsgericht NRW 22. Senat

Urteil

Sachgebiet: D

VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 2 Abs. 3; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BauGB § 214 Abs. 3 Satz 1; BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2 Hs. 2; BauGB § 215 Abs. 1 Nr. 3; BauGB § 249 Abs. 3 a. F.; BNatSchG § 34 Abs. 3; BNatSchG § 67 Abs. 1; LBG § 1 Abs. 1; LBG § 1 Abs. 2

Zitier­vorschlag: Oberverwaltungsgericht NRW, Urteil vom 02.07.2024, Az. 22 D 47/23.NE (REWIS RS 2024, 12837)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 12837

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