VG Augsburg, Entscheidung vom 31.05.2016, Az. Au 7 E 16.251

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Gegenstand

Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch eines Online-Blogs gegen die Staatsanwaltschaft


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

Au 7 E 16.251

31.05.2016

VG Augsburg

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 31.05.2016, Az. Au 7 E 16.251 (REWIS RS 2016, 10727)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 10727

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