BayObLG München, Entscheidung vom 31.01.2022, Az. 202 ObOWi 106/22

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Gegenstand

Widersprüchliche Darstellung der gefahrenen Geschwindigkeit in den Urteilsgründen -Grenzen zulässiger Bezugnahme auf in Messfoto eingeblendete Daten


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

202 ObOWi 106/22

31.01.2022

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 31.01.2022, Az. 202 ObOWi 106/22 (REWIS RS 2022, 1614)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 1614

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