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Mit Clubs Diskotheken und Bordellbetrieben vergleichbare Freizeiteinrichtung, Besonders infektionsgefährdende (Freizeit-) Einrichtung, Sauna- Schwimmbad- und Wellnessbetrieb, Tantra-Location, Swingerclub, Herrenüberschussparty, Gesamterscheinungsbild der Einrichtung
Meta
18.01.2022
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Entscheidung vom 18.01.2022, Az. B 7 S 22.37 (REWIS RS 2022, 1961)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 1961
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Hundeschule keine „vergleichbare Freizeiteinrichtung“ im Sinne des § 11 Satz 1 4. BayIfSMV
Betriebsuntersagung der Hundeschule
Vereinbarkeit einer Prostitutionsstätte mit den Vorschriften der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Öffnung eines Wellness-Betriebs in Coronazeiten
Tanzbar, Rechtschutzbedürfnis
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