Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen [X.]:[X.]:[X.]:2019:141019BENVR47.18.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
EnVR 47/18
vom
14. Oktober 2019
in dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren
-
2
-
Der Kartellsenat des [X.] hat am 14.
Oktober
2019
durch
den Vorsitzenden Richter Prof.
Dr.
Meier-Beck, die Richter Dr.
Bacher, Dr.
Schoppmeyer und Dr.
Tolkmitt sowie die Richterin Dr.
Linder
beschlossen:
Das Beschwerdeverfahren und das Rechtsbeschwerdeverfahren werden eingestellt. Diese Verfahren sind als nicht anhängig geworden anzusehen. Der auf die Beschwerde ergangene Beschluss des 3.
Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf
vom 22.
März 2018 -
3
Kart
1021/16
-
ist wirkungslos.
Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerde-
und des [X.] einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur.
Der Gegenstandswert des [X.] wird auf 50.000
Euro festgesetzt. Im Übrigen verbleibt es bei der Wertfestsetzung des Beschwerdegerichts.
-
3
-
Gründe:
Die Beschwerdeführerin hat die Beschwerde im Einvernehmen mit der Beschwerdegegnerin zurückgenommen. Die Rücknahme der Beschwerde bewirkt, dass das Verfahren als nicht anhängig geworden anzusehen ist ([X.], Beschluss vom 27.
August
2013 -
EnVR
19/10, juris
Rn.
1; Beschluss vom 23.
April
2013
EnVR
47/12, juris Rn.
2 mwN). Die Kostenentscheidung beruht auf §
90 Satz
1
EnWG, die Festsetzung des [X.] auf §
50 Abs.
1 Satz
1 Nr.
2
GKG und §
3 ZPO.
Meier-Beck
Bacher
Schoppmeyer
Tolkmitt
Linder
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 22.03.2018 -
VI-3 Kart 1021/16 [V]
-
1
Meta
14.10.2019
Bundesgerichtshof Senat für Notarsachen
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.10.2019, Az. EnVR 47/18 (REWIS RS 2019, 2675)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 2675
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.