Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 26.01.2017, Az. 1 BvQ 4/17

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2017, 16588

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA-Ablehnung: Zuständigkeit der Kammer für Verwerfung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit - Unstatthaftigkeit des Widerspruchs gem § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG auch bei isoliertem eA-Antrag, wenn in der Hauptsache nur eine Verfassungsbeschwerde möglich wäre


Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

Der Widerspruch wird verworfen.

Gründe

1

1. Der Widerspruch gegen die Ablehnung des gesondert gestellten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zu verwerfen, weil er unzulässig ist.

2

a) Die Verwerfung des Widerspruchs kann nach § 93d Abs. 2 Satz 1 BVerfGG durch die Kammer erfolgen, da dieser offensichtlich unzulässig ist. Ebenso, wie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG einen zulässigen Widerspruch voraussetzt (vgl. [X.]89, 119 <120>), ist § 93d Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 32 Abs. 3 BVerfGG für die Zuständigkeit des Senats so auszulegen, dass der Widerspruchsführer befugt sein muss, diesen Rechtsbehelf einzulegen (vgl. [X.]99, 49 <50 f.>). Dies ist hier nicht der Fall.

3

b) aa) Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG im [X.]unstatthaft. Im vorliegenden Fall hat die Antragstellerin zwar bislang in der Hauptsache kein Verfahren beim [X.]eingeleitet. Allerdings kommt für die Antragstellerin, die die Verfassungswidrigkeit gegen sie ergangener behördlicher und gerichtlicher Entscheidung rügt, in der Hauptsache nur die Verfassungsbeschwerde in Betracht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 Abs. 1 BVerfGG). Da ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG nur im Hinblick auf eine mögliche Verfassungsbeschwerde zulässig war (vgl. [X.]66, 39 <56>; 113, 113 <120>), steht ihr ebenso wie in dem Fall, in dem die Verfassungsbeschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung über den einstweiligen Rechtsschutzantrag bereits anhängig ist, gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2 BVerfGG kein Widerspruchsrecht zu.

4

bb) Aus dem Vortrag der Antragstellerin lässt sich im Übrigen nicht entnehmen, ob sie nach dem zwischenzeitlich verstrichenen Termin für die Umsetzung in eine andere kommunale Ersatzwohnung noch über das für das Antragsverfahren nach § 32 BVerfGG erforderliche Rechtsschutzinteresse verfügt (vgl. hierzu [X.]134, 202 <203>).

5

2. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Widerspruchsverfahren ist abzulehnen, weil die Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

6

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvQ 4/17

26.01.2017

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss

Sachgebiet: BvQ

vorgehend Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, 13. Januar 2017, Az: 3 B 7/17, Beschluss

§ 32 Abs 3 S 2 BVerfGG, § 93d Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 2 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 26.01.2017, Az. 1 BvQ 4/17 (REWIS RS 2017, 16588)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 16588

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvQ 85/17 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung eines Widerspruchs gegen eine eA-Ablehnung: Zuständigkeit der Kammer für Verwerfung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit - …


1 BvQ 72/17, 1 BvQ 1/18 (Bundesverfassungsgericht)

Verwerfung von Widersprüchen gegen eA-Ablehnungen: Zuständigkeit der Kammer für Verwerfung wegen offensichtlicher Unzulässigkeit - Unstatthaftigkeit …


2 BvQ 19/20 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet ua auf Neubesetzung der Bundesregierung ausschließlich mit …


2 BvQ 66/17 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung des Erlasses einer eA bzgl eines Zwangsversteigerungsverfahrens: Vorbeugender Eilrechtsschutz gem § 32 Abs 1 …


2 BvQ 31/17 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung des Erlasses einer eA bei Unzulässigkeit einer in der Hauptsache zu erhebenden Verfassungsbeschwerde


Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.