Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.08.2015, Az. 3 StR 265/15

3. Strafsenat | REWIS RS 2015, 7088

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Gegenstand

Revision in Strafsachen: Entscheidung des Revisionsgerichts bei Widerspruch zwischen Urteilstenor und Urteilsgründen hinsichtlich des Strafausspruchs


Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des [X.] vom 12. Dezember 2014, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt wird; die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung bleibt aufrechterhalten.

Die weitergehende Revision wird verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

1

Das [X.] hat den Angeklagten wegen Betrugs in neun Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Urteilsgründen hat es die Gesamtfreiheitsstrafe indes mit einem Jahr und drei Monaten bemessen. Entsprechend dem Antrag des [X.] setzt der Senat deshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten fest.

2

Das weitergehende Rechtsmittel ist aus den Gründen der Antragsschrift des [X.] unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.

3

Der geringe Teilerfolg fordert nicht, die Verfahrenskosten oder die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen teilweise der Staatskasse aufzuerlegen (§ 473 Abs. 4 StPO).

[X.]     

     Hubert     

Mayer

RiBGH Gericke befindet sich
im Urlaub und ist daher
gehindert zu unterschreiben.

Spaniol     

[X.]

Meta

3 StR 265/15

04.08.2015

Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: StR

vorgehend LG Stade, 12. Dezember 2014, Az: 1301 KLs 3/14

§ 260 Abs 1 StPO, § 354 Abs 1 StPO

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.08.2015, Az. 3 StR 265/15 (REWIS RS 2015, 7088)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 7088

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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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Referenzen
Wird zitiert von

1 StR 646/18

3 StR 265/15

Zitiert

3 StR 199/12

Zitieren mit Quelle:
x

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