Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revision in Strafsachen: Entscheidung des Revisionsgerichts bei Widerspruch zwischen Urteilstenor und Urteilsgründen hinsichtlich des Strafausspruchs
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des [X.] vom 12. Dezember 2014, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt wird; die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung bleibt aufrechterhalten.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Das [X.] hat den Angeklagten wegen Betrugs in neun Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Urteilsgründen hat es die Gesamtfreiheitsstrafe indes mit einem Jahr und drei Monaten bemessen. Entsprechend dem Antrag des [X.] setzt der Senat deshalb eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten fest.
Das weitergehende Rechtsmittel ist aus den Gründen der Antragsschrift des [X.] unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.
Der geringe Teilerfolg fordert nicht, die Verfahrenskosten oder die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen teilweise der Staatskasse aufzuerlegen (§ 473 Abs. 4 StPO).
[X.] |
Hubert |
Mayer |
||
RiBGH Gericke befindet sich |
Spaniol |
|||
[X.] |
Meta
04.08.2015
Bundesgerichtshof 3. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Stade, 12. Dezember 2014, Az: 1301 KLs 3/14
§ 260 Abs 1 StPO, § 354 Abs 1 StPO
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.08.2015, Az. 3 StR 265/15 (REWIS RS 2015, 7088)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 7088
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 StR 173/11 (Bundesgerichtshof)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zusammenwirken von Minderbegabung und Alkoholkonsum
3 StR 48/17 (Bundesgerichtshof)
Revision in Strafsachen: Wahrunterstellung durch das Erstgericht bei nicht ausreichend konkretisiertem Beweisbegehren; Prüfungsmaßstab für das …
3 StR 117/18 (Bundesgerichtshof)
Keine Strafmilderung für Anstifter
3 StR 530/17 (Bundesgerichtshof)
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Zäsurwirkung einer auf Geldstrafe lautenden Vorverurteilung; Aufhebung von Einzelstrafen; Verschlechterungsverbot
3 StR 243/18 (Bundesgerichtshof)
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Absehen vom Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung