VG Würzburg, Entscheidung vom 18.03.2021, Az. W 8 E 21.352

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Gegenstand

Einstweilige Anordnung, Richtiger Antragsgegner, Verwaltungsgerichte, Vorwegnahme der Hauptsache, Befähigung zum Richteramt, Antragstellers, Schutzimpfung, Prioritätsanspruch, Anordnungsanspruch, Anordnungsgrund, Streitwertfestsetzung, Prozeßkostenhilfeverfahren, Impfstoffe, Glaubhaftmachung, Festsetzung des Streitwerts, Streitwertbeschwerde, Streitwertkatalog, Hauptsacheverfahren, Ermessensentscheidung, Beschwerdeschrift


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 E 21.352

18.03.2021

VG Würzburg

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 18.03.2021, Az. W 8 E 21.352 (REWIS RS 2021, 7713)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 7713

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20 L 182/21

1 BvQ 5/77

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