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17.10.2017
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil
Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.10.2017, Az. 1 C 11131/16 (REWIS RS 2017, 3814)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 3814
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Bestimmtheit einer Baugenehmigung, Tektur, Kinderspielplatz, Gebietserhaltungsanspruch, Gebot der Rücksichtnahme, „Kinderlärm“, missbräuchliche Nutzung
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Erfolgloser Nachbar-Eilantrag gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Kinderspielplatzes