VG Würzburg, Urteil vom 06.11.2017, Az. W 8 K 16.457

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen Grundsteuerrückständen


Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Meta

W 8 K 16.457

06.11.2017

VG Würzburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Urteil vom 06.11.2017, Az. W 8 K 16.457 (REWIS RS 2017, 2910)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 2910

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

M 10 K 15.1278 (VG München)

Duldungsbescheid wegen Veranlagung zur Grundsteuer


10 K 2338/17 (FG München)

Wertersatz bei Weiterveräußerung des anfechtbar Erlangten


22 W 24/22 (Oberlandesgericht Hamm)


4 U 508/21 (OLG Bamberg)

Berufung, Eintragung, Grundbuch, Gemarkung, Auflassungsvormerkung, Aufhebung, Frist, Dienstbarkeit, Herausgabe, Bereicherungsanspruch, Zeitpunkt, Neubau, Anlage, Widerklage, Anspruch …


II R 44/17 (Bundesfinanzhof)

Zurechnung eines Grundstücks für Zwecke der Grundsteuer


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

VII R 27/08

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.