5. Senat | REWIS RS 2024, 6143
Eine mit einfacher E-Mail erhobene Klage wahrt die Schriftform nach § 81 Abs. 1 VwGO auch dann nicht, wenn mit ihr eine Datei übersandt wird, die eine mit einer eingescannten oder abgelichteten Unterschrift versehene Klageschrift beinhaltet. Solches Vorgehen ist daher auch nicht zur Einhaltung ...
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15.07.2024
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht 5. Senat
Beschluss
Sachgebiet: So
Zitiervorschlag: Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.07.2024, Az. 5 So 50/24 (REWIS RS 2024, 6143)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 6143
vorgehend VG Hamburg, 5. Juni 2024, 14 K 209/23, Beschluss
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Zitatauswertung
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