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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Rechtsfolgen für eine Auswahlentscheidung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 KHG
Die Entscheidung des [X.] über die Nichtzulassung der Revision in seinem Urteil vom 21. Juni 2018 wird aufgehoben, soweit sie die Klage der Klägerin zu 1 betrifft.
Insoweit wird die Revision zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
Der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren wird vorläufig auf 50 000 € festgesetzt.
Die Beschwerde des Beklagten hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Das Revisionsverfahren wird dem [X.] voraussichtlich Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, welche Rechtsfolgen sich für die nach § 8 Abs. 2 Satz 2 [X.] vorgesehene Auswahlentscheidung daraus ergeben, dass ein Krankenhausplan lediglich die somatischen Fachgebiete bzw. Fachabteilungen und eine Gesamtbettenzahl je Krankenhaus ausweist, nicht aber die Bettenkapazität je Fachgebiet oder Fachabteilung.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
3 B 45/18, 3 B 45/18 (3 C 6/20)
11.03.2020
Bundesverwaltungsgericht 3. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Sächsisches Oberverwaltungsgericht, 21. Juni 2018, Az: 5 A 684/17, Urteil
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 8 Abs 2 S 2 KHG
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 11.03.2020, Az. 3 B 45/18, 3 B 45/18 (3 C 6/20) (REWIS RS 2020, 3796)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 3796
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 C 17/10 (Bundesverwaltungsgericht)
Krankenhausfinanzierung; Aufnahme in einen Krankenhausplan; Versorgungsvertrag
3 C 6/20 (Bundesverwaltungsgericht)
Aufnahme eines Fachkrankenhauses in den Krankenhausplan bei Ausweisung fachgebietsübergreifender Gesamtbettenzahlen
3 C 11/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan
3 C 2/21 (Bundesverwaltungsgericht)
Anspruch auf Aufnahme in den Krankenhausplan
3 B 13/21 (Bundesverwaltungsgericht)
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