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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Auswahlverfahren; Klage eines Mitbewerber
Die Beschwerden haben Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zu. Die Revision wird dem [X.] voraussichtlich Gelegenheit geben, unter anderem die Frage zu klären, inwieweit der Teilnehmer an einem Auswahlverfahren nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung, der gegen die Auswahlentscheidung zugunsten eines Mitbewerbers nicht geklagt hat, nach der gerichtlichen Aufhebung dieser Entscheidung auf die Klage eines anderen Bewerbers gegen die daraufhin ergangene erneute Auswahlentscheidung Klage erheben kann.
Die vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 1 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
3 B 44/16, 3 B 44/16 (3 C 27/17)
27.11.2017
Bundesverwaltungsgericht 3. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 17. Juni 2016, Az: 20 D 95/13.AK, Urteil
BADV, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.11.2017, Az. 3 B 44/16, 3 B 44/16 (3 C 27/17) (REWIS RS 2017, 1731)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 1731
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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