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Zum Anwendungsbereich von § 409 BGB bei der Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag
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Zum Anwendungsbereich von § 409 BGB bei der Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
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07.06.2017
Entscheidung
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 07.06.2017, Az. 25 U 203/17 (REWIS RS 2017, 9823)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 9823
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