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PDF anzeigen[X.]:[X.]:BGH:2017:270417B1STR26.17.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
1
StR 26/17
vom
27. April 2017
in der Strafsache
gegen
wegen Betruges
u.a.
-
2
-
Der 1. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anhörung der Beschwerdeführerin am 27. April 2017 be-schlossen:
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des [X.]s
München II vom 27.
Juli 2016 wird als unbegründet verworfen (§
349 Abs.
2 StPO).
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen.
Gründe:
Das [X.] hat die Angeklagte wegen Betruges in 42 tatmehrheitli-chen Fällen, jeweils in Tateinheit mit vorsätzlichem Betreiben von [X.] ohne Erlaubnis, in einem Fall in Tateinheit mit einem weiteren Fall des [X.], zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Die auf die allgemeine Sachrüge vorzunehmende sachlich-rechtliche Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben (§
349 Abs.
2 StPO).
Unter Bezugnahme auf die Antragsschrift des [X.] weist der Senat allerdings darauf hin, dass das [X.] über Fall 114 (
M.
, [X.]. 1865) und Fall 341 (
[X.]
, [X.]. 1875) der unverändert ([X.]. 2017 f.) zur Hauptverhandlung zugelassenen
An-1
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3
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klage
nicht entschieden hat. Eine Erledigung dieser Taten durch [X.] gemäß § 154 Abs. 2 StPO
hat der Senat den [X.] nicht ent-nehmen können
([X.]. 2415 und 2467 ff.). Diese
prozessualen Taten (§§
155, 264 StPO) sind daher
noch bei dem
[X.] anhängig. Das Land-gericht wird, um seiner Kognitionspflicht (§ 264 Abs. 1 StPO) zu entsprechen, über die Taten
daher noch zu entscheiden haben.
Graf Jäger
Bellay
Fischer Bär
Meta
27.04.2017
Bundesgerichtshof 1. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.04.2017, Az. 1 StR 26/17 (REWIS RS 2017, 11779)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 11779
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 StR 27/21 (Bundesgerichtshof)
Strafverfolgung: Verjährungsbeginn bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Verjährungsbeginn bei Nichtabgabe einer Steueranmeldung
4 StR 200/08 (Bundesgerichtshof)
2 StR 158/04 (Bundesgerichtshof)
1 StR 164/15 (Bundesgerichtshof)
5 StR 206/04 (Bundesgerichtshof)
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