Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen[X.]:[X.]:[X.]:2016:081116B5STR487.16.0
BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
5
StR 487/16
vom
8. November 2016
in der Strafsache
gegen
wegen
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
-
2
-
Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 8. November 2016
beschlos-sen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 20. Juli 2016 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbe-gründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
1. Die Annahme verminderter Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) beschwert den [X.] nicht (vgl. zu den Voraussetzungen des § 21 StGB bei [X.] etwa [X.], Urteil vom 10. September 2003
1 [X.], [X.]R StGB § 21 BtM-Auswirkungen 14; st. Rspr.).
2. Der Prüfung der Aussetzung der Maßregel zur Bewährung hätte es [X.] (unbedingt) verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei [X.] nicht bedurft (§ 67b Abs. 1 Satz 2 StGB).
[X.]. 2 BtMG (z. B. die dreifache Menge) einen Strafmilderungsgrund darstellt (so aber [X.], Urteil vom 16. August 2016
2 StR 22/16 Rn. 40 mwN). Selbst wenn man dem [X.] wollte, kann er hier angesichts der außerordentlich milden Strafe ein Beru-hen des Urteils (§ 337 Abs. 1 StPO) auf der strafschärfenden Heranziehung der ca. dreifachen Überschreitung des [X.] ausschließen.
[X.]
König
Bellay Feilcke
Meta
08.11.2016
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.11.2016, Az. 5 StR 487/16 (REWIS RS 2016, 2810)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 2810
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
5 StR 487/16 (Bundesgerichtshof)
Betäubungsmitteldelikte: Strafzumessung bei geringer Überschreitung der Untergrenze zur nicht geringen Menge
5 StR 552/16 (Bundesgerichtshof)
5 StR 497/15 (Bundesgerichtshof)
2 StR 294/16 (Bundesgerichtshof)
3 StR 453/17 (Bundesgerichtshof)