OLG München, Entscheidung vom 20.07.2022, Az. 102 AR 56/22

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Gegenstand

Schadensersatz, Haftpflichtversicherung, Versicherungsnehmer, Versicherungsvertrag, Berufung, Auslegung, Prospekthaftung, Versicherer, Verbraucherschutz, Haftpflichtversicherer, Anspruch, Ausgleichsanspruch, Verfahren, Haftung, ungerechtfertigter Bereicherung, eingegangene Berufung, kraft Gesetzes


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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102 AR 56/22

20.07.2022

OLG München

Entscheidung

Sachgebiet: AR

Zitier­vorschlag: OLG München, Entscheidung vom 20.07.2022, Az. 102 AR 56/22 (REWIS RS 2022, 3438)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 3438 MDR 2022, 1159-1160 REWIS RS 2022, 3438

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