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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulasung mangels Erforderlichkeit
1. Der Antrag auf Zulassung von [X.] als Beistand wird abgelehnt.
2. Die [X.] werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Frau [X.] als Beistand nach § 22 Abs. 1 Satz 4 [X.] ist abzulehnen, weil weder hinreichend vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die in das pflichtgemäße Ermessen des [X.] gestellte Zulassung objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. hierzu [X.] 68, 360 <361>; BVerfGK 13, 171 <180 f.>). Der Beschwerdeführer legt insbesondere nicht hinreichend dar, warum es ihm unzumutbar gewesen sein sollte, sich durch eine der in § 22 Abs. 1 Satz 1 [X.] genannten Personen vertreten zu lassen.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
03.07.2021
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Nichtannahmebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Nürnberg, 7. November 2019, Az: 1 Ws 771/19, Beschluss
§ 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 03.07.2021, Az. 2 BvR 196/19 (REWIS RS 2021, 4362)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 4362
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