14. Senat | REWIS RS 2024, 6088
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1. Bei einer Akteneinsicht gemäß §§ 20, 22 BVerfGG handelt es sich nicht um einen Akt der Justizverwaltung, zu dessen Erteilung das Verwaltungsgericht das Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung verpflichten könnte.2. Eine Beiladung ist jedenfalls dann nicht notwendig, wenn ...
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13.08.2024
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 14. Senat
Beschluss
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.2024, Az. 14 S 925/24 (REWIS RS 2024, 6088)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 6088
vorgehend VG Karlsruhe, 11. Juni 2024, 3 K 2591/24, Beschluss
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Zitatauswertung
5 StR 169/14 (Bundesgerichtshof)
V ZB 115/16 (Bundesgerichtshof)
3 B 35/18 (Verwaltungsgericht Hannover)
IX ZB 282/09 (Bundesgerichtshof)
2 ARs 375/14 (Bundesgerichtshof)
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