Bundespatentgericht, Beschluss vom 25.06.2018, Az. 28 W (pat) 576/17

28. Senat | REWIS RS 2018, 7279

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "DUB/LEDÛB (IR-Marke)" – zur rechtserhaltenden Benutzung einer IR-Marke mit Benennung der EU – zum Beginn der Benutzungsschonfrist – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – keine Verwechslungsgefahr


Tenor

hat der 28. Senat ([X.]) des [X.] auf Grund mündlicher Verhandlung vom 12. April 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Prof. Dr. Kortbein sowie der Richter [X.] und Dr. Söchtig

beschlossen:

Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.

Meta

28 W (pat) 576/17

25.06.2018

Bundespatentgericht 28. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 25.06.2018, Az. 28 W (pat) 576/17 (REWIS RS 2018, 7279)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 7279

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