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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Beamter auf Probe; gesundheitliche Eignung; Prognose
Die Revision der Klägerin ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Das Revisionsverfahren erscheint geeignet zur Klärung beizutragen, welchen Anforderungen die Prognoseentscheidung eines Dienstherrn über die gesundheitliche Eignung einer Probebeamtin genügen muss und inwieweit die Gerichte diese überprüfen können.
Meta
2 B 8/12, 2 B 8/12 (2 C 16/12)
24.08.2012
Bundesverwaltungsgericht 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 5. September 2011, Az: 6 B 20.09, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.08.2012, Az. 2 B 8/12, 2 B 8/12 (2 C 16/12) (REWIS RS 2012, 3663)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 3663
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Gesundheitliche Eignung für die Übernahme einer Klassenleitung Voraussetzung für das Lehramt an Grundschulen
2 C 16/12 (Bundesverwaltungsgericht)
Gesundheitliche Eignung eines Probebeamten; maßgeblicher Beurteilungszeitraum; Prognosemaßstab
2 C 12/11 (Bundesverwaltungsgericht)
Feststellung der gesundheitlichen Eignung eines behinderten Beamtenbewerbers; Beurteilungsspielraum; vorzeitige Dienstunfähigkeit; Wahrscheinlichkeitsgrad
Keine Verbeamtung bei Wahrscheinlichkeit der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze - Multiple Sklerose
2 C 18/12 (Bundesverwaltungsgericht)
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