LG Schweinfurt, Urteil vom 03.06.2024, Az. 23 O 354/23

2. Zivilkammer | REWIS RS 2024, 4667

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Personenbezogene Daten, Werbeanzeigen, DS-GVO, Informatorische Anhörung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Auskunftserteilung, Auftragsverarbeiter, Elektronisches Dokument, Datenverarbeitung, Internationale Zuständigkeit, Streitwert, Werbezwecken, Elektronischer Rechtsverkehr, Rechtshängigkeit, Verarbeitung personenbezogener Daten, Personalisierte Werbung, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Wert des Beschwerdegegenstandes, Unterlassungsantrag


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23 O 354/23

03.06.2024

LG Schweinfurt 2. Zivilkammer

Urteil

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: LG Schweinfurt, Urteil vom 03.06.2024, Az. 23 O 354/23 (REWIS RS 2024, 4667)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 4667

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