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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung; Landeszuschuss für jüdische Gemeinde
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Rechtssache hat die sinngemäß geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie kann zur Klärung der Frage beitragen, ob es mit der Justizgewährungspflicht (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 92 GG) vereinbar ist, wenn eine staatsvertragliche Regelung über einen Landeszuschuss für [X.] Gemeinden dahin ausgelegt wird, dass für die Verteilung maßgebliche Erfordernisse der ausschließlichen Prüfungskompetenz eines [X.] unterliegen.
Meta
6 B 16/12, 6 B 16/12 (6 C 19/12)
09.08.2012
Bundesverwaltungsgericht 6. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 20. Juli 2011, Az: 3 L 165/10, Urteil
Art 20 Abs 3 GG, Art 92 GG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.08.2012, Az. 6 B 16/12, 6 B 16/12 (6 C 19/12) (REWIS RS 2012, 4001)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 4001
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
6 C 21/12 (Bundesverwaltungsgericht)
Notwendige Beiladung im Revisionsverfahren; Verteilung eines Landeszuschusses für die Jüdische Gemeinschaft
2 BvR 2467/17, 2 BvR 2468/17, 2 BvR 2469/17 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Entscheidung über Mitgliedschaft von Personen in jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalts berührt keine "eigene Angelegenheit" …
6 B 17/12, 6 B 17/12 (6 C 20/12) (Bundesverwaltungsgericht)
6 B 18/12, 6 B 18/12 (6 C 21/12) (Bundesverwaltungsgericht)
6 C 21/12 (Bundesverwaltungsgericht)
Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an dem Landeszuschuss für die Jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt; Selbstbestimmungsrecht
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