Landgericht Aachen, Urteil vom 15.10.2020, Az. 65 KLs 15/20

5. große Strafkammer | REWIS RS 2020, 6090

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Login erforderlich

Sie müssen angemeldet sein, um diese Entscheidung auf REWIS einsehen zu können.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Ihre Vorteile:

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Login

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Alternative Volltext­veröffentlichungen

REWIS hat zu dieser Entscheidung alternative (externe) Fundstellen gefunden
NRWE Nordrhein-Westfalen-Zeichen

Volltext in der NRWE

Diese Entscheidung ist in der nordrhein-westfälischen Rechtsprechungsdatenbank "NRWE" verfügbar.

Meta

65 KLs 15/20

15.10.2020

Landgericht Aachen 5. große Strafkammer

Urteil

Sachgebiet: KLs

Zitier­vorschlag: Landgericht Aachen, Urteil vom 15.10.2020, Az. 65 KLs 15/20 (REWIS RS 2020, 6090)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 6090


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 StR 31/21

Bundesgerichtshof, 2 StR 31/21, 14.04.2021.


Az. 65 KLs 15/20

Landgericht Aachen, 65 KLs 15/20, 15.10.2020.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

1 StR 395/17

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.