Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 03.11.2020, Az. 1 BvR 2835/17

1. Senat | REWIS RS 2020, 3089

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Unter Berücksichtigung des hohen mit dem Verfahren verbundenen Aufwands für die Beteiligten, des durch die Zahl der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer erhöhten subjektiven Interesses an einer Entscheidung und der hohen objektiven Bedeutung der Angelegenheit für die Allgemeinheit (vgl. [X.] 79, 365 <366 ff.>) wird der Gegenstandswert auf 500.000 [X.] (in Worten: fünfhunderttausend [X.]) festgesetzt.

Meta

1 BvR 2835/17

03.11.2020

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerfG, 19. Mai 2020, Az: 1 BvR 2835/17, Urteil

§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 03.11.2020, Az. 1 BvR 2835/17 (REWIS RS 2020, 3089)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 3089


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 2835/17

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2835/17, 03.11.2020.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2835/17, 19.05.2020.


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