VGH München, Entscheidung vom 07.11.2022, Az. 22 ZB 22.278

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Gegenstand

Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, gewerbebezogene Straftat (Steuerhinterziehung), Hinzuschätzung wegen nicht ordnungsgemäßer Aufzeichnung steuerlicher Vorgänge, keine gewichtigen Gründe für eine Abweichung von den tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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22 ZB 22.278

07.11.2022

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 07.11.2022, Az. 22 ZB 22.278 (REWIS RS 2022, 6842)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6842

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2 BvR 2426/17

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