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Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung, Notwendigkeit der Anordnung, Einwand der Bagatellkriminalität, Einstellung des Verfahrens und Resttatverdacht (hier: bejaht)
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Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung, Notwendigkeit der Anordnung, Einwand der Bagatellkriminalität, Einstellung des Verfahrens und Resttatverdacht (hier: bejaht)
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
16.03.2022
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 16.03.2022, Az. 10 ZB 21.779 (REWIS RS 2022, 650)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 650
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erkennungsdienstliche Maßnahmen, vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, Resttatverdacht trotz Verfahrenseinstellung, Wiederholungsgefahr
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Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung, Notwendigkeit der Anordnung, Wiederholungsgefahr, Gefahrenprognose, Verhältnismäßigkeit
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Zur Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Anordnung einer erkennungsdienstliche Behandlung