17. Senat | REWIS RS 2025, 3452
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Sachaufklärung, Gutachtenkosten, Kostentragungspflicht, Klagerücknahme, Staatskasse, Unrichtige Sachbehandlung, Kostenentscheidung, Kostenübernahme, Verwirkung, Schriftsätze, Arbeitsunfall, Rechtsmittelverzicht, Beschlüsse, Antragsrücknahme, Beschwerdeberechtigte, Sozialgerichtliches Verfahren, Beweiserhebung, Berufungsbeklagter, Maßgebliche Gesichtspunkte, Endgültigkeit
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Sachaufklärung, Gutachtenkosten, Kostentragungspflicht, Klagerücknahme, Staatskasse, Unrichtige Sachbehandlung, Kostenentscheidung, Kostenübernahme, Verwirkung, Schriftsätze, Arbeitsunfall, Rechtsmittelverzicht, Beschlüsse, Antragsrücknahme, Beschwerdeberechtigte, Sozialgerichtliches Verfahren, Beweiserhebung, Berufungsbeklagter, Maßgebliche Gesichtspunkte, Endgültigkeit
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
05.05.2025
Entscheidung
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: LSG München, Entscheidung vom 05.05.2025, Az. L 17 U 79/21 (REWIS RS 2025, 3452)
Papierfundstellen: REWIS RS 2025, 3452
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
L 7 SB 17/18 B (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt)
Kostentragung für Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren (§ 109 SGG) bei unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht
L 18 SB 170/22 B (LSG München)
Erkrankung, Bescheid, Gutachten, Behinderung, Ermessensentscheidung, Beschwerde, GdB, Berufung, Facharzt, Ermessensfehler, Gerichtsbescheid, Beschwerdeverfahren, Verwaltungsverfahren, Klageverfahren, von …
Kostenübernahme für ein nach § 109 SGG eingeholtes Gutachten auf die Staatskasse
Wegen Kostenübernahme gem. § 109 SGG, Beschluss von grundsätzlicher Bedeutung
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