19. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 6782
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Der Geschäftswert für die Notarkosten bestimmt sich bei der Beurkundung eines Ehevertrags nach § 100 Abs. 2 GNotKG, wenn darin nur die Ansprüche aus § 1371 Abs. 2 und Abs. 3 BGB ausgeschlossen werden. Insoweit betrifft der Ehevertrag nur bestimmte güterrechtliche Ansprüche ohne den Güterstand ...
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14.05.2024
Oberlandesgericht Karlsruhe 19. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14.05.2024, Az. 19 W 76/23 (Wx) (REWIS RS 2024, 6782)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 6782
vorgehend LG Heidelberg, 26. Juli 2023, 3 OH 11/22
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Zitatauswertung
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