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24.10.2018
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Urteil
Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.10.2018, Az. 8 A 10638/18 (REWIS RS 2018, 2485)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 2485
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Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen
5 A 172/15 (Verwaltungsgericht Greifswald)
Zulässige Abweichung von den Regelabstandsflächen bei Baumaßnahmen im historischen Altstadtbereich
Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche
Nicht überbaubarer Teil eines Nachbargrundstücks
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