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Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 21 Abs 1 S 1 TierSchG idF vom 17.12.2018 sowie gegen die Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (juris: FerkBetSachkV)
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
14.05.2021
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
§ 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, FerkBetSachkV, § 5 TierSchG, § 6 Abs 1 S 2 Nr 2a TierSchG, § 6 Abs 6 TierSchG, § 21 Abs 1 S 1 TierSchG vom 17.12.2018, Art 1 Nr 1 TierSchGÄndG 4
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 14.05.2021, Az. 1 BvR 2612/19 (REWIS RS 2021, 5889)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 5889
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