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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Schiedsgerichtsverfahren: Anfechtbarkeit einer OLG-Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 19. Zivilsenats des [X.] vom 28. Juni 2019 wird auf Kosten der Antragsgegner als unzulässig verworfen
Wert des [X.]: 10.000 €
I. Die Rechtsbeschwerde der Antragsgegner, die sich gegen die vom [X.] vorgenommene Bestellung eines Schiedsrichters wendet, ist nicht statthaft und damit unzulässig.
Nach § 1065 Abs. 1 Satz 1 ZPO findet lediglich gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 ZPO genannten Entscheidungen die Rechtsbeschwerde statt; im Übrigen sind Entscheidungen in den in § 1062 Abs. 1 ZPO bezeichneten Verfahren unanfechtbar (§ 1065 Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Die angefochtene Entscheidung über die Bestellung eines Schiedsrichters ist im Rahmen eines Verfahrens nach § 1062 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 ZPO ergangen. Allein der Umstand, dass das [X.] als Vorfrage geprüft hat, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist, macht die Entscheidung über die Bestellung des Schiedsrichters nicht zu einer Entscheidung im Sinne des § 1062 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 ZPO, zumal mit der Entscheidung über die Bestellung oder Nichtbestellung eines Schiedsrichters nicht rechtskräftig über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Schiedsvereinbarung entschieden wird (vgl. [X.], Beschluss vom 30. April 2009 - [X.], [X.], 1582 Rn. 7 und 9 mwN; Beschluss vom 19. Juli 2012 - [X.], [X.] 2012, 281 Rn. 1).
II. [X.] folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.
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Meta
06.02.2020
Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZB
vorgehend OLG Köln, 28. Juni 2019, Az: 19 SchH 4/19
§ 1034 ZPO, § 1035 ZPO, § 1062 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 1062 Abs 1 Nr 2 Alt 1 ZPO, § 1062 Abs 1 Nr 4 ZPO, § 1063 Abs 1 ZPO, § 1065 Abs 1 S 1 ZPO
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.02.2020, Az. I ZB 66/19 (REWIS RS 2020, 1582)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 1582
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
III ZB 5/09 (Bundesgerichtshof)
I ZB 66/19 (Bundesgerichtshof)
III ZB 66/11 (Bundesgerichtshof)
III ZB 66/11 (Bundesgerichtshof)
Schiedsvereinbarung: Prüfung der Gültigkeit und Durchführbarkeit durch das Gericht
I ZB 17/18 (Bundesgerichtshof)
(Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens nach Beendigung eines Sozietätsvertrags)