Bundespatentgericht, Beschluss vom 16.05.2022, Az. 25 W (pat) 528/20

25. Senat | REWIS RS 2022, 6652

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – „Beverage Analytics“ – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis


Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Markenanmeldung 30 2019 009 701.3

hat der 25. Senat ([X.]) des [X.] am 16. Mai 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Prof. Dr. Kortbein, des [X.] Dr. [X.] und der Richterin [X.] beschlossen:

Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 des [X.] vom 30. Dezember 2019 wird aufgehoben, soweit die Anmeldung für die folgenden Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen wurde:

Klasse 9:

Herunterladbare Musik- und Bilddateien; Klingeltöne zum Herunterladen für Mobiltelefone; Musikdateien zum Herunterladen; Bilddateien zum Herunterladen;

Klasse 35:

Layoutgestaltung für Werbezwecke;

Klasse 38:

Sammeln und Liefern von Nachrichten und Pressemeldungen im Rahmen der Dienstleistungen von Presseagenturen;

Klasse 41:

Vermietung von Tonaufnahmen; [X.], nämlich Bearbeitung von Fotografien für Dritte und Dienstleistungen einer Fotoagentur; Erziehungsberatung; Durchführung von pädagogischen Prüfungen;

Klasse 42:

Dienstleistungen eines Verpackungsdesigners; [X.];

Klasse 45:

Registrierung von Domainnamen [juristische Dienstleistung].

Gründe

I.

1

Das Zeichen

2

[X.]

3

ist am 23. April 2019 zur Eintragung als Wortmarke in das beim [X.] geführte Register für die nachfolgenden Waren und Dienstleistungen angemeldet worden:

4

Klasse 09:

5

Herunterladbare Software in Form einer mobilen Anwendung zum Abrufen, Speichern, Organisieren, Verwalten, Verfolgen, Überwachen, Analysieren, Sichern, Authentifizieren und Melden von Informationen aus [X.] und Daten in den Bereichen Geschäftstätigkeit, Marketing, Verkaufsförderung, Vertrieb, Kundendienst, Bereitstellung von Kundeninformationen, Verwaltung von Kundenkontakten, Vertriebsunterstützung, Verwaltung von [X.] Medien und Veröffentlichungen, Arbeitnehmereffizienz sowie Sicherheit und Authentifizierung; Computeranwendungssoftware für Mobiltelefone und Geräte zur Verwendung in der Datenbankverwaltung, bei der Informationssicherung und der elektronischen Datenspeicherung in den Bereichen Geschäftstätigkeit, Geschäftsanalyse, Marketing, Verkaufsförderung, Vertrieb, Kundendienst, Bereitstellung von Kundeninformationen, Verwaltung von Kundenkontakten, Vertriebsunterstützung, Verwaltung von [X.] Medien und Veröffentlichungen und Arbeitnehmereffizienz; Computersoftware; Herunterladbare und nicht herunterladbare Softwareentwicklungstools für die Erstellung von mobilen [X.]anwendungen, Webanwendungen, Websites und Kundenschnittstellen [Computersoftware]; Software zur Entwicklung von Websites; Computersoftware zur Verwendung für das Kundenbetreuungsmanagement [CRM]; Computersoftware zur Erstellung von durchsuchbaren Datenbanken mit Informationen und Daten; Computeranwendungssoftware, die Verkaufs- und Außendienstmitarbeitern ermöglicht, mittels mobiler Geräte in Echtzeit Daten zu aktualisieren und zu empfangen, die in [X.] eines Unternehmens gespeichert sind, wobei volle Telefonieintegration mit den Telefon- und/oder Softwarefunktionen des mobilen Gerätes besteht; Computersoftware zur Bereitstellung einer Online-Datenbank im Bereich Transaktionsverarbeitung zum Hochladen von Transaktionsdaten, Bereitstellen statistischer Analysen sowie zum Erstellen von Benachrichtigungen und Berichten; Computersoftware zur Bereitstellung von integrierten Echtzeitinformationen im Bereich Geschäftsführung durch Kombination von Informationen aus verschiedenen Datenbanken und deren Präsentation auf einer leicht verständlichen Benutzeroberfläche; Herunterladbare Software, mobile Anwendungen und Cloud-Computing-Software zur Bereitstellung von Datenanalysen, [X.], Unternehmensinformationen und zum Sammeln und Analysieren von Daten; Computersoftware für web- und mobile Anwendungen zur Bereitstellung von Datenanalysen, [X.], Unternehmensinformationen und zum Sammeln und Analysieren von Daten; Unternehmenssoftware in Form einer Datenbank zur Zusammenstellung von Daten, Kundendaten und Kundenkontakten, um Marketingfachleuten die Planung, Personalisierung, Optimierung und kundenspezifische Anpassung des [X.] während der Vermarktung, des Verkaufs und des Kundendiensts zu ermöglichen; Herunterladbare Computerprogramme und Computersoftware zum Abrufen, Verfolgen, Analysieren, Prüfen, Messen und Verwalten von Daten, Kundendaten und Kundenkontakten; Herunterladbare Computerprogramme und Computersoftware zum Abrufen, Verfolgen, Analysieren, Prüfen, Messen und Verwalten von Daten, Kundendaten und Kundenkontakten im Bereich Marketing, Verkauf und Kundendienst; Herunterladbare Computerprogramme und Computersoftware, gespeichert auf Datenträgern, für zum Abrufen, Verfolgen, Analysieren, Prüfen, Messen und Verwalten von Daten in Computernetzen und dem [X.] im Bereich Marketing, Verkauf und Kundendienst; Computeranwendungssoftware für Mobiltelefone, tragbare Medienabspielgeräte, Taschencomputer zur Bereitstellung von Datenanalysen, [X.], Geschäftsinformationen und zur Sammlung und Analyse von Daten; Herunterladbare Computersoftware und auf Datenträgern gespeicherte Computersoftware zum Durchsuchen, Anzeigen, Bearbeiten, Messen und Ausgeben von Daten in Computernetzen, im [X.] und auf mobilen Endgeräten und Geräten im Bereich Marketing, Vertrieb, Dienstleistungen, [X.], Datenanalysen und Business Intelligence; Herunterladbare Software zur Generierung einbettbarer Codes für Websites zur Generierung, kundenspezifischen Anpassung, Verteilung, Terminierung, Verfolgung, Analyse, Prüfung, Messung und Verwaltung von [X.] auf [X.], auf Websites [X.] Medien sowie in anderen Online-Foren; Computersoftware für die Entwicklung, Installation und Verwaltung von Computersystemen und Anwendungen; Computerbetriebsprogramme [gespeichert]; Spiel-Programme für Computer; Herunterladbare Computersoftware zum Scannen, Anzeigen, Verarbeiten und Ausgeben von Multimediadaten in Computernetzwerken wie dem [X.] und auf mobilen Endgeräten; Mit Informationen versehene maschinell lesbare Datenträger aller Art; Ton- und Bildaufzeichnungsträger [ausgenommen unbelichtete Filme]; Auf Datenträgern aufgezeichnete Daten- und Informationssammlungen [herunterladbar]; Herunterladbare elektronische Veröffentlichungen in Form von Zeitungen, Rundschreiben, Zeitschriften, Büchern, Magazinen, Druckschriften, Broschüren, Handbüchern, Informationshandzetteln und Informationsblättern in den Bereichen Geschäftstätigkeit, Marketing, Werbung, Markenentwicklung, Vertrieb, Kundendienst, Cloud-Computing, Datenanalyse, Bereitstellung von Kundeninformationen, Verwaltung von Kundenkontakten und Arbeitnehmereffizienz; Schnittstellen für Computer und mobile Geräte; Herunterladbare Musik- und Bilddateien; Klingeltöne zum Herunterladen für Mobiltelefone; Elektrische Anlagen für die Fernsteuerung industrieller Arbeitsvorgänge; Herunterladbare Computersoftware zur Generierung einbettbarer Codes für Websites zur Generierung, kundenspezifischen Anpassung, Nutzung, Terminierung, Verfolgung, Analyse und Verwaltung von [X.] auf [X.], auf Websites [X.] Median sowie in anderen Online-Foren und zur Analyse, Überwachung und Verwaltung der Effizienz des [X.]es Dritter; Herunterladbare Software für die Erstellung und Verteilung von kundenspezifischen interaktiven Inhalten in [X.] Profilen; Software; Computerhardware; Mit Programmen bespielte maschinenlesbare Datenträger; Sonstige Datenträger; Elektronische Publikationen [herunterladbar]; Musikdateien zum Herunterladen; Bilddateien zum Herunterladen;

6

Klasse 35:

7

Planung der Unternehmensstrategie und Analyse von Marketingdaten für Unternehmen, einschließlich für Websites und mobile Sites; Dienstleistungen im Bereich der Kundenbindung für Geschäfts-, Verkaufsförderungs- und Werbezwecke; Marketing für Dritte; Entwicklung von [X.]; Medienplatzierung, -strategie und -verwaltung; Beratung in Bezug auf Strategien für [X.] Medien; Verwaltung der Community der [X.] Median; Unternehmensberatung für Dritte in Bezug auf Kundenbindung und Kundenkontakte über das [X.] und andere Medien; Unterstützung und Beratung in Bezug auf Geschäftsführung, Unternehmensplanung, Unternehmensanalyse, Unternehmensorganisation, Geschäftsbetrieb, Werbung, Marketing, Absatz und Unternehmensdienstleistungen einschließlich Kundendienst; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten, Statistiken und Informationen in [X.]; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten und Informationen in [X.] im Bereich Marketing, Verkauf und Kundendienst; Büroarbeiten; Verwaltung und Indexierung von Informationen, Websites und sonstigen Informationsquellen für geschäftliche Zwecke; Zusammenstellung von Bild-, Audio- und anderen Daten in [X.] für geschäftliche Zwecke; Bereitstellung einer durchsuchbaren Online-Datenbank mit Informationen zu Vertrieb, Kundendienst und Marketing; Überwachung von [X.] Websites, [X.]-Postings, Webinhalten und [X.] für Dritte für Unternehmens- und Marketingdienstleistungen; Werbung; Fernsehwerbung; Online-Werbung in Datennetzen; Rundfunkwerbung; Versandwerbung; Plakatanschlagwerbung; Printwerbung; Werbungsdienstleistungen in [X.]; Verbreitung von Werbeanzeigen; Direktversandwerbung; Werbung über Mobilfunknetze; Werbung durch [X.]; Werbung im [X.] für Dritte; Dienstleistungen einer Werbeagentur; Planung und Gestaltung von Werbemaßnahmen; Präsentation von Firmen im [X.] und in anderen Medien zu Verkaufsförderungszwecken; Verteilung von Warenproben zu Werbezwecken; Verkaufsförderung [Sales Promotion] für Dritte, Öffentlichkeitsarbeit; Marktforschung in digitalen Netzen [Webvertising]; Telemarketing; Marktanalysen und -forschung; Dienstleistungen einer PR-Agentur, einschließlich Öffentlichkeitsarbeit; Erteilung von Auskünften in Handels- und Geschäftsangelegenheiten; Verfassen von Werbetexten; Aktualisierung von Werbematerial; Vermietung von Werbezeit in [X.]; Herausgabe von Werbetexten; Gestaltung von [X.]; Vermietung von Werbematerial; Produktion von Werbefilmen; Meinungsforschung; Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Marketing; Marktforschung; Vermietung von [X.]werbeflächen; Layoutgestaltung für Werbezwecke; Durchführung von Werbeveranstaltungen; Dienstleistungen einer Multimediaagentur [Werbung]; Dienstleistungen einer Merchandising-Agentur, wie etwa Werbung, Absatzforschung und Marktstudien und -analyse; Durchführung von Auktionen und Versteigerungen auch im [X.]; Organisation und Durchführung von Ausstellungen und Messen für gewerbliche [geschäftliche], Handels- und Werbezwecke; Beratung in Fragen der Geschäftsführung und Unternehmensorganisation, insbesondere Entwicklung von Unternehmenskonzepten; Beratung in Fragen des Personalwesens; Outsourcing-Dienste; Erstellung von [X.]; Anbahnung von Geschäfts- und Wirtschaftskontakten über das [X.] und so weiter; Vermittlung von Verträgen für Dritte über die Erbringung von Dienstleistungen; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über den An- und Verkauf von Waren; Lieferservice für Dritte; Verbraucherberatung in Bezug auf Produkte und Reklamationsabwicklung [Büroarbeiten] durch eine Service-Hotline für Verbraucher, insbesondere für [X.]-Nutzer [Call-Center-Dienstleistungen]; Durchführung von Recherchen für Dritte in [X.], in Datenbanken, im [X.] und in Computernetzen in Bezug auf Geschäftsangelegenheiten und Waren- und Dienstleistungsangebote; Pflege und Zusammenstellung von Daten und Informationen in [X.]; Systematisierung von Daten in [X.]; Dateienverwaltung mittels Computer; Erstellen von Statistiken; Büroarbeiten für das Verwalten und das Indexieren von Daten und Informationen; Büroarbeiten für die Indexerstellung in Bezug auf Informationen, Websites und andere Informationsquellen; Zusammenstellung von Daten, insbesondere Bild-, Audio-, Video- und anderen Daten in [X.]; Optimierung von [X.] für Dritte für [X.]; Recherchen in Bezug auf [X.] und Online-Kommunikation, nämlich Überwachung und Analyse von [X.], [X.] und der Bekanntheit bestimmter Marken unter den Verbrauchern; Betriebswirtschaftliche Markenevaluierungsdienste; Organisation und Durchführung von [X.] in den Bereichen Geschäftstätigkeit, Marketing, Werbung, Markenentwicklung, Vertrieb, Kundendienst, Cloud-Computing, Datenanalyse, Bereitstellung von Kundeninformationen, Verwaltung von Kundenkontakten und Arbeitnehmereffizienz; Unternehmensberatung im Bereich Unternehmensanalyse; Werbung; Verkaufsförderung für Waren und Dienstleistungen Dritter mittels der Ausgabe von Handelsmarken; Analysen in Bezug auf die Geschäftsführung oder betriebswirtschaftliche Beratung; Marktforschung und -analysen; Gewerblicher Verkauf [diesbezügliche Bereitstellung von Informationen]; Archivierung von Dokumenten oder Magnetbändern; Zusammenstellung von Daten in [X.]; Überwachung von Websites [X.] Netzwerke und von [X.] für Dritte, nämlich Überwachung und Analyse von [X.], [X.] und der Bekanntheit bestimmter Marken unter den Verbrauchern; Überwachung von [X.] Websites und [X.] für Dritte, nämlich Überwachung und Analyse von [X.], [X.] und der Bekanntheit bestimmter Marken unter den Verbrauchern;

8

Klasse 38:

9

Computerkommunikationsdienstleistungen, nämlich Bereitstellung von [X.] zur [X.] mit anderen Computerbenutzern in Bezug auf Themen von allgemeinem Interesse; Bereitstellung von Online-Foren zur Übermittlung von Nachrichten zwischen Computernutzern in Bezug auf Themen von allgemeinem Interesse; Ermöglichung des Zugangs zu Computernetzen zur [X.] mit anderen Computerbenutzern in Bezug auf Themen von allgemeinem Interesse; Bereitstellung von [X.]-Chatrooms für [X.] Netzwerke; Kommunikationsdienstleistungen, nämlich Übertragung von Sprache, Ton, visuellen Bildern und Daten über Telekommunikationsnetze, drahtlose Kommunikationsnetze, das [X.], [X.] und Datennetze; Elektronische Nachrichtenübermittlungsdienste; Elektronischer Austausch von Daten; E-Mail- und Nachrichtenübermittlungsdienste; Elektronische Übermittlung von Daten, Bildern, Nachrichten, Dokumenten und Post; Unmittelbare elektronische Nachrichtenübermittlung; Telekommunikationsdienstleistungen zum Senden und Empfangen von Nachrichten; Peer-to-Peer-Netzcomputerdienste, nämlich elektronische Übertragung von Audio-, Video- und anderen Daten und Dokumenten zwischen Computern; Bereitstellung eines Online-Diskussionsforums zum Thema [X.], Marketing, Vertrieb, Service und Strategie; Bereitstellen von [X.]-Chatrooms; Bereitstellung von elektronischen Online-Mailboxen zur Übertragung von Nachrichten zwischen Computernutzern in Bezug auf [X.], Vertrieb, Service und Strategie; Bereitstellen von [X.]-Chatrooms; Telekommunikation, insbesondere Mobiltelefondienste, Telefondienste, Telefaxdienste, Funkdienste, Pagingdienste, [X.], Telegrammdienste, E-Mail-Datendienste; Telekommunikationsdienste über ein Telekommunikationsnetz, insbesondere ein Mobilfunknetz oder ein satellitengestütztes Telekommunikationsnetz; Mobiltelefondienste; Mobile Telekommunikationsdienste, soweit in Klasse 38 enthalten; Rundfunk- und Fernsehübertragung und Ausstrahlung; Ausstrahlung von [X.]; Videokonferenzdienstleistungen; Sammeln und Liefern von Nachrichten und Pressemeldungen im Rahmen der Dienstleistungen von Presseagenturen; Elektronische Nachrichtenübermittlung; Weiterleiten von Nachrichten aller Art an [X.]-Adressen [Web-Messaging]; Nachrichten- und Bildübermittlung mittels Computer; Elektronische Übertragung von Daten, Nachrichten, Bildern, Dokumenten und Informationen betreffend Themen von allgemeinem Interesse; Drahtlose Telekommunikation durch elektronische Übertragung von Daten, Tönen, Mitteilungen, Bildern, Informationen und Dokumenten über das [X.]; Bereitstellung des Zugriffs auf Online-[X.]; Bereitstellen des Zugriffs auf elektronische Veröffentlichungen im [X.]; Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen im [X.] sowie im mobilen [X.], insbesondere zu herunterladbaren Dateien, nämlich zu Ton-, Bild-, Musik- und Videoaufzeichnungen, alle vorgenannten Dateien insbesondere zum Herunterladen für Mobiltelefone und sonstige mobile Endgeräte; Übertragung von datenbankgespeicherten Informationen, nämlich mittels interaktiv kommunizierender Computersysteme und/oder durch Bereitstellen des Zugriffs auf Informationen im [X.] [soweit in Klasse 38 enthalten]; Telekommunikationsdienste über das [X.], Intranet und Extranet; Verschaffung des Zugriffs zu Datenbanken; Bereitstellung des Zugangs zu einem weltweiten Datennetz; Bereitstellen des Zugriffs auf Daten in Computernetzwerken, nämlich auf Informationen, Texte, Zeichnungen und Bilder über Waren und Dienstleistungen; Bereitstellung des Zugriffs auf Daten im [X.] sowie im mobilen [X.], nämlich auf Informationen und Nachrichten in Ton und Bild; Bereitstellung des Zugriffs auf Software in Datennetzen für [X.]zugänge; Bereitstellung des Zugriffs auf Informationen zur Unterhaltung in Computernetzwerken; Bereitstellung von Diskussionsforen [[X.]-Chatrooms] für [X.] Netzwerke, elektronischer Austausch von Nachrichten und sonstigen Informationen mittels Chatlines, Bereitstellen von [X.] und [X.]foren; Telekommunikation mittels Plattformen und Portalen im [X.]; Bereitstellen von Telekommunikationskanälen für Teleshopping-Dienste; Elektronische Nachrichtenübermittlung; Übertragung von Informationen und Daten über Computernetze und das [X.]; Vermietung von Zugriffszeit zu [X.]; Vermietung von Zugriffszeiten auf [X.]spiele; Leasing und Vermietung von Zugangszeiten zu [X.];

[X.]:

Ausbildung und Unterricht im Geschäftsbereich; Geschäftliche Bildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Marketing, Vertrieb und Service; Veröffentlichung und Herausgabe von [X.], Büchern, Zeitungen und/oder Zeitschriften [ausgenommen für Werbezwecke]; Veröffentlichung von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern sowie von gedrucktem Lehr- und Informationsmaterial [ausgenommen für Werbezwecke], in elektronischer Form und/oder im [X.]; Desktop-Publishing [Erstellen von Publikationen mit dem Computer]; Herausgabe von Texten, ausgenommen Werbetexte; Vermietung von Druckerzeugnissen; Online-Publikation von [X.] [ausgenommen für Werbezwecke]; Redaktionelle Betreuung von [mobilen] [X.]auftritten; Vermietung von Tonaufnahmen; [X.], nämlich Bearbeitung von Fotografien für Dritte und Dienstleistungen einer Fotoagentur; Produktion von Fernseh-, [X.]- und Rundfunkprogrammen; Filmproduktion, ausgenommen [X.]; Durchführung von Unterhaltungsveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Live-Kultur- und Sportveranstaltungen, Schulungsveranstaltungen, einschließlich in Verbindung mit Anwendungen für das Einstellen von Bildern, Links, [X.], Text und anderen Markeninhalten, zum Abrufen, Sortieren, Filtern und Moderieren von nutzergenerierten Inhalten und Online-Mitteilungen, zum Verwalten von Markeninhalten auf Websites [X.] Medien und in [X.] Netzen sowie zur Analyse, Abfrage und Verwaltung der Effizienz des [X.]es; Betrieb eines Klubs; Coaching; Fernunterricht; Aus- und Fortbildungs- sowie Erziehungsberatung; Durchführung von pädagogischen Prüfungen; Praktische Ausbildung; Berufliche Umschulungen; Planung und Veranstaltung von Konferenzen, Kongressen, Konzerten und Symposien, Seminaren, Trainingskursen, Lehr- und Vortragsveranstaltungen [für kulturelle oder Bildungszwecke]; Veranstaltung von Ausstellungen für kulturelle Zwecke; Veranstaltung von Unterhaltungsshows; Online angebotene Spiele-Dienstleistungen [von einem Computernetzwerk]; Durchführung von Spielen [zu Unterhaltungszwecken] im [X.], auch im mobilen [X.]; Unterhaltung in der Form von Auskunft über [X.] über Computernetzwerke;

[X.]:

Entwicklung von Computersoftware auf dem Gebiet der mobilen Anwendungen; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbaren Online-Softwareentwicklungstools; Technische Beratung im Bereich Verwaltung von Computerdaten und Analyse von Computerdaten; Analyse von technischen Daten; Datenautomatisierung und -erfassung unter Verwendung eigener Software zur Auswertung, Analyse und Erfassung von Daten in den Bereichen Geschäftstätigkeit, Marketing, Werbung, Markenentwicklung, Vertrieb, Kundendienst, Cloud-Computing, Datenanalyse, Bereitstellung von Kundeninformationen, Verwaltung von Kundenkontakten, Arbeitnehmereffizienz sowie Sicherheit und Authentifizierung; Software as a Service [SaaS] mit Software zur Bereitstellung von Datenanalysen, [X.], Geschäftsinformationen und zur Sammlung und Analyse von Daten in den Bereichen Geschäftstätigkeit, Marketing, Werbung, Markenentwicklung, Vertrieb; Kundendienst, Cloud-Computing, Bereitstellung von Kundeninformationen; Verwaltung von Kundenkontakten und Arbeitnehmereffizienz; Platform as a Service [[X.]]-Software in Form einer Datenbank zur Zusammenstellung von Daten, Kundendaten und Kundenkontakten, um Marketingfachleuten die Planung, Personalisierung, Optimierung und kundenspezifische Anpassung des [X.] während der Vermarktung, des Verkaufs und des Kundendiensts zu ermöglichen; Platform as a Service [[X.]] mit [X.] zum Abrufen, Verfolgen, Analysieren, Prüfen, Messen und Verwalten von Daten, Kundendaten und Kundenkontakten in den Bereichen Geschäftstätigkeit, Marketing, Werbung, Markenentwicklung, Vertrieb, Kundendienst, Cloud-Computing, Bereitstellung von Kundeninformationen, Verwaltung von Kundenkontakten, Arbeitnehmereffizienz sowie Sicherheit und Authentifizierung; Platform as a Service [[X.]] mit [X.], die Marketingfachleuten die Planung, Personalisierung, Optimierung, Überwachung, Analyse und Messung des [X.] über sämtliche Kanäle und Geräte ermöglichen; Platform as a Service [[X.]] mit [X.], die Marketingfachleuten die Planung, Personalisierung, Optimierung, Überwachung, Analyse und Messung des [X.] über [X.] Medien, Kundenkontaktverwaltungssysteme, Ladenkassensysteme, Webanalyse, Web-Posts, E-Mails und mobile Geräte ermöglichen; Vermietung von Computersoftware, von Webservern; Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen; Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Entwurfs und der Entwicklung von Computerhardware und -software; Dienstleistungen eines Cloud-Hosting-Providers und Dienstleistungen eines Application-Service-Providers [ASP]; Hosting von Computersoftwareanwendungen und Websites für Dritte; [X.] Analyse und Forschung auf dem Gebiet der Entwicklung von Computersoftware und Software für mobile Anwendungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software: Computersoftwareberatung; Design und Analyse von Computersystemen; Entwurf und Analyse von Computersystemen zum Posten von Bildern, Links, [X.], Text und sonstigen Markeninhalten; Entwurf und Analyse von Computersystemen zum Abrufen, Sortieren, Filtern und Moderieren von nutzergenerierten Inhalten und Online-Mitteilungen; Entwurf und Analyse von Computersystemen zur Verwaltung von Markeninhalten auf Websites [X.] Medien und in [X.] Netzen; Entwurf und Analyse von Computersystemen zur Analyse, Abfrage und Verwaltung der Effizienz des [X.]es; Gestaltung und Unterhalt von Websites für Dritte; Übertragung von Daten oder Dokumenten von physikalischen auf elektronische Datenträger; Wartung von Computersoftware; Überwachung von Computersystemen durch Fernzugriff zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Funktion; Bereitstellung von Suchmaschinen für das [X.]; Entwurf von Websites und mobilen Anwendungen; Technische Forschung im Bereich des Entwurfs und der Entwicklung von Computern und Computersoftwaresystemen zur Verwendung im Zusammenhang mit automatisierten Geschäftsvorgängen, Tools für die Geschäftsfeldentwicklung sowie Geschäfts- und Datenanalysen; Beratung zur Gestaltung von Webseiten; Beratung im Bereich Entwurf und Entwicklung von Computern; Digitalisierung von Dokumenten; Kopieren von Computerprogrammen; Beratung im Bereich Informationstechnologie; Installieren von Computerprogrammen; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Software zur Generierung einbettbarer Codes für Websites für die Zwecke der Erstellung, kundenspezifischen Anpassung, Nutzung, Terminierung, Verfolgung, Analyse und Verwaltung von [X.] auf [X.], auf Websites [X.] Medien sowie in anderen Online-Foren und zur Analyse, Überwachung und Verwaltung der Effizienz des [X.]es Dritter; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Online-Software für die Erstellung und Anwendung von kundenspezifischen interaktiven Inhalten in [X.] Profilen; Dienstleistungen eines Verpackungsdesigners; Erstellung von Durchführbarkeitsstudien für technische Projekt auf dem Gebiet des Entwurfs und der Entwicklung von Computerhardware und -software; Qualitätsprüfung; Computerüberwachungsdienst, der die Leistung von Anwendungssoftware verfolgt, die Software regelmäßig pflegt und Berichte und Warnungen bezüglich einer solchen Leistung bereitstellt; Wiederherstellung von Computerdaten; Recherche- und Entwicklungsdienste bzgl. neuer Produkte für Dritte; [X.]; Ermöglichung der zeitweiligen Nutzung von nicht herunterladbarer Software zur Überwachung von Websites [X.] Netzwerke und von [X.] für Dritte für die Zwecke der Überwachung, Analyse, Überprüfung und Meldung von Markeninhalten auf Websites [X.] Medien und in [X.] Netzen sowie der Effizienz des Online-[X.]es; Hosting von Computersoftwareanwendungen für Dritte; Bereitstellung von Online-Computerprogrammen; Vermietung oder Leasing von Speicherplatz auf Servern für das [X.]; Entwurf von Computersoftware; Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung oder Pflege von Computersoftware; Vermietung von Datenverarbeitungsgeräten; Bereitstellung von Computerprogrammen; Designdienstleistungen; Entwurf von Maschinen, Apparaten, Instrumenten [einschließlich deren Teile] oder von aus solchen Maschinen, Apparaten und Instrumenten bestehenden Systemen; Technische Beratung in Bezug auf die Leistung, den Betrieb etc. von Computern, von Automobilen sowie von anderen Maschinen, die hohe Anforderungen an die Fachkenntnisse, die Fähigkeiten oder die Erfahrung der Bediener stellen, wenn die erforderliche Präzision des Betriebs erreicht werden soll; Prüfung oder Forschung in Bezug auf Maschinen, Apparate und Instrumente; [X.] [elektronische Datenspeicherung]; Beratung auf dem Gebiet der Computersicherheit und Sicherheitsdienstleistungen, speziell Überwachung der Datensicherheit;

Klasse 45:

Online-Bereitstellung von Dienstleistungen [X.] Netze in Bezug auf Unternehmen und Einzelpersonen über ein weltweites Kommunikationsnetz; Online-Dienstleistungen zum Knüpfen [X.] Kontakte; Online-Dienste [X.] Netze im Bereich [X.], Vertrieb und Service; Lizenzierung von Computersystemen und -software; Beratung auf dem Gebiet der Sicherheit und Sicherheitsdienstleistungen, speziell Überwachung von Marken; Online-Dienstleistungen von [X.] Netzen für Dritte; Registrierung von Domainnamen [juristische Dienstleistung]; Beratung auf dem Gebiet der Sicherheit.

Mit Beschluss vom 30. Dezember 2019 hat die Markenstelle für [X.] des [X.]s die Anmeldung durch einen Beamten des gehobenen Dienstes wegen fehlender Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 [X.] zurückgewiesen. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sich die angemeldete Wortkombination aus den zwei einfachen [X.] Wörtern „beverage“ für „Getränk“ und „analytics“ für „Analysen“ zusammensetze. Da [X.] oft mit elektrischen oder elektronischen Geräten durchgeführt würden, die mit einer Programmierung arbeiteten, beschreibe die beanspruchte Bezeichnung die Waren der [X.] im Hinblick auf ihren Zweck und ihre Funktion. Insbesondere könnten auch Apps für Smartphones als Analysegeräte verwendet werden. In gleicher Weise könnten sich die angemeldeten Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 41, 42 und 45 gezielt auf [X.] beziehen. So könne die Analyse von Getränken Gegenstand der Unternehmensstrategie sein. Im Übrigen könnten auch vermeintlich vergleichbare Voreintragungen zu keiner anderen Beurteilung führen.

Hiergegen wendet sich die Anmelderin mit ihrer Beschwerde. Sie ist der Ansicht, dass auch jede noch so geringe Unterscheidungskraft ausreiche, um das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft zu überwinden. Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft sei ein großzügiger Maßstab anzulegen. Insoweit dürfe es auch nicht vorrangig auf die (vermeintlich fehlende) Unterscheidungskraft der einzelnen Markenbestandteile ankommen. Es sei vielmehr ausschlaggebend, ob der angesprochene Verkehr den zusammengesetzten Begriff „[X.]“ als Herkunftshinweis wahrnehme. Die Wortkombination sei jedoch sowohl in der [X.] als auch in der [X.] Sprache unbekannt. Schon deswegen sei eine unmittelbare Zuordnung zu irgendwelchen Waren und Dienstleistungen nicht möglich. Das Anmeldezeichen diene im normalen Sprachgebrauch daher nicht dazu, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen unmittelbar oder im Wege eines Hinweises auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu beschreiben. Zudem sei der [X.] Begriff „analytics“ nicht mit dem Wort „Analyse“, sondern mit „Analytik“ in die [X.] zu übersetzen. Darunter werde die Durchführung einer systematischen Untersuchung eines Sachverhaltes oder eines Gegenstandes verstanden. Es handele sich um einen in der Mathematik, Philosophie, Psychologie, Chemie und Astronomie, jedoch nicht in der Informationstechnologie gebräuchlichen Fachbegriff. Folglich werde der Verkehr in der angemeldeten Bezeichnung keine Beschreibung der beanspruchten Waren und Dienstleistungen erkennen. Die Markenstelle habe zudem nicht berücksichtigt, dass zahlreiche Marken im Register eingetragen worden seien, die mit dem beschwerdegegenständlichen Zeichen vergleichbar seien. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, des Gebots des rechtmäßigen Handelns der Verwaltung sowie unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung könne die Eintragung daher nicht verweigert werden. Zudem sei der angesprochene Verkehr durch die genannten Voreintragungen an die Verwendung von vergleichbaren Zeichen als Herkunftshinweis gewöhnt. Darüber hinaus genüge der angegriffene Beschluss der Markenstelle für [X.] nicht den allgemein anerkannten Prüfungsmaßstäben. Insbesondere könne die Anmeldung einer Marke nur dann für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen mit einer gleichlautenden Begründung zurückgewiesen werden, wenn zwischen diesen Waren und Dienstleistungen eine ausreichende Homogenität bestehe. Dieser Anforderung entspreche die pauschale Unterstellung der Markenstelle, dass das Zeichen „[X.]“ wegen eines Verkehrsverständnisses im Sinne von „[X.]“ für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibend sei, erkennbar nicht. Insbesondere zähle die Markenstelle in der Begründung des Beschlusses lediglich einige Waren und Dienstleistungen beispielhaft auf, ohne die Frage der Unterscheidungskraft auch für die weiteren mit der Anmeldung beanspruchten Produkte zu überprüfen.

Der Senat hat die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 23. Juli 2021 darauf hingewiesen, dass das [X.] die Markenanmeldung für die meisten beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen zu Recht zurückgewiesen habe. Insoweit sei der Beschluss der Markenstelle für Klasse 43 zumindest im Ergebnis nicht zu beanstanden. Lediglich in Verbindung mit den beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen, die in keinem Zusammenhang mit der Datenanalyse stünden bzw. nicht spezifisch für die Branchen der Gastronomie oder der Getränkeindustrie bestimmt seien, könne die angemeldete Bezeichnung schutzfähig sein. Die Beschwerdeführerin hat daraufhin ihre Beschwerde mit Schriftsatz vom 27. Oktober 2021 teilweise zurückgenommen.

Sie beantragt sinngemäß,

den Beschluss der Markenstelle für [X.] des [X.]s vom 30. Dezember 2019 aufzuheben, soweit die Anmeldung für die folgenden Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen wurde:

[X.]:

Herunterladbare Musik- und Bilddateien; Klingeltöne zum Herunterladen für Mobiltelefone; Musikdateien zum Herunterladen; Bilddateien zum Herunterladen;

Klasse 35:

Layoutgestaltung für Werbezwecke;

Klasse 38:

Sammeln und Liefern von Nachrichten und Pressemeldungen im Rahmen der Dienstleistungen von Presseagenturen;

[X.]:

Vermietung von Tonaufnahmen; [X.], nämlich Bearbeitung von Fotografien für Dritte und Dienstleistungen einer Fotoagentur; Erziehungsberatung; Durchführung von pädagogischen Prüfungen;

[X.]:

Dienstleistungen eines Verpackungsdesigners; Designdienstleistungen;

Klasse 45:

Registrierung von Domainnamen [juristische Dienstleistung].

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den angegriffenen Beschluss der Markenstelle für [X.] vom 30. Dezember 2019, die Schriftsätze der Beschwerdeführerin, den schriftlichen Hinweis des Senats vom 23. Juli 2021 einschließlich der beigefügten Rechercheunterlagen und den übrigen Akteninhalt Bezug genommen.

II.

Die gemäß § 64 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. § 66 Abs. 1 Satz 1 [X.] statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat im zuletzt beschwerdegegenständlichen Umfang auch in der Sache Erfolg. Der Eintragung der Wortfolge „[X.]“ als Marke für die nach der teilweisen Rücknahme der Beschwerde noch beschwerdegegenständlichen Waren der [X.] und Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 41, 42 und 45 stehen keine Schutzhindernisse entgegen. Insoweit fehlt dem Anmeldezeichen weder jegliche Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 [X.], noch stellt es eine freihaltebedürftige beschreibende Angabe gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 [X.] dar.

1. Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 [X.] ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (vgl. [X.] [X.] 2015, 1198 Rn. 59 f. – [X.]/[X.]]; [X.], 932 Rn. 7 – #darferdas?; [X.] 2018, 301 Rn. 11 – [X.]; [X.] 2016, 934 Rn. 9 – [X.]). Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. [X.] [X.] 2010, 228 Rn. 33 – [X.]/[X.] [Vorsprung durch Technik]; [X.] – #darferdas?; a. a. [X.] – [X.]). Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (vgl. [X.] – [X.]). Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. [X.] [X.] 2004, 428 Rn. 53 – [X.]; [X.] Rn. 15 – [X.]).

Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (vgl. [X.] [X.] 2013, 1143 Rn. 15 – [X.] werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (vgl. [X.] [X.] 2006, 411 Rn. 24 – Matratzen Concord/[X.]; [X.] [X.] 2014, 376 Rn. 11 – grill meister).

Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. [X.] [X.] 2004, 674, Rn. 86 – Postkantoor; [X.] Rn. 8 – #darferdas?; [X.] 2012, 270 Rn. 11 – Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der [X.] Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr – etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung – stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. [X.] – #darferdas?; a. a. [X.] Rn. 12 – [X.]; [X.] 2014, 872 Rn. 21 – [X.]). Darüber hinaus besitzen keine Unterscheidungskraft vor allem auch Angaben, die sich auf Umstände beziehen, die die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen zwar selbst nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu diesen hergestellt wird und deshalb die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Verkehr den beschreibenden Begriffsinhalt ohne Weiteres erfasst und in der Bezeichnung kein Unterscheidungsmittel für deren Herkunft sieht (vgl. [X.] – #darferdas?; a. a. [X.] – [X.]). Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (vgl. [X.] [X.] 2004, 146 Rn. 32 – [X.]; [X.] [X.] 2014, 569 Rn. 18 – [X.]). Dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind. Der Charakter einer [X.] entfällt bei der Zusammenfügung beschreibender Begriffe jedoch dann, wenn die beschreibenden Angaben durch die Kombination eine ungewöhnliche Änderung erfahren, die hinreichend weit von der [X.] wegführt (vgl. [X.] MarkenR 2007, 204 Rn. 77 f. – [X.]; [X.] [X.] 2014, 1204 Rn. 16 – DüsseldorfCongress).

Diesen Anforderungen an die Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 [X.] genügt das Wortzeichen „[X.]“ im beschwerdegegenständlichen Umfang.

a) Die noch beanspruchten Waren der [X.] und Dienstleistungen der [X.] richten sich sowohl an Endverbraucher als auch an Fachkreise. Mit den weiterhin in Rede stehenden Dienstleistungen der Klassen 35, 38 und 42 werden überwiegend Letztgenannte angesprochen, auf deren Auffassung alleine im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft abgestellt werden kann.

b) Das Anmeldezeichen besteht aus dem [X.] Wort „beverage“, das zum [X.] Grundwortschatz gehört und vom inländischen Verkehr ohne Weiteres im Sinne von „Getränk“ verstanden wird. Der weitere ebenfalls der [X.] Sprache entnommene [X.] „analytics“ bedeutet im [X.] „Analytik“ oder „Analyse“, was sich den inländischen Verkehrskreisen wegen der großen klanglichen Ähnlichkeit mit den beiden [X.] Begriffen auch ohne vertiefte Kenntnisse der [X.] Sprache unmittelbar erschließen wird. Der angesprochene Verkehr wird die Wortkombination daher in ihrer maßgeblichen Gesamtheit im Sinne von „Getränkeanalytik“ bzw. „[X.]“ oder „Analytik im Bereich der Getränke“ bzw. „Analyse im Bereich der Getränke“ verstehen.

Der unterschiedliche Sinngehalt der Fachbegriffe „Analytik“ (vgl. „[X.]“: Bezeichnung für die Wissenschaft der (auflösenden) Untersuchung einer Sache) und „Analyse“ (vgl. „www.wikipedia.org/wiki/Analyse“: Bezeichnung für den Prozess der Untersuchung einer Sache durch deren Auflösung) wird dem angesprochenen Verkehr allenfalls im Zuge einer vertieften gedanklichen Auseinandersetzung mit der beanspruchten Wortfolge auffallen. Er nimmt Zeichen jedoch grundsätzlich so wahr, wie sie ihm gegenübertreten, ohne sie einer gedanklichen Analyse zu unterziehen. Demzufolge werden tatsächlich sowohl Verbraucher als auch Fachkreise das Wort „analytics“ im konkreten Produktzusammenhang im Sinne von „Analyse“ oder „Untersuchung“ verstehen, ohne sich zu vergegenwärtigen, ob diese Untersuchung im Wege einer stofflichen Auflösung des zu untersuchenden Objekts erfolgt oder nicht.

c) Hiervon ausgehend wird zumindest der [X.] die angemeldete Wortkombination in Verbindung mit dem größten Teil der ursprünglich beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen dahingehend verstehen, dass sie für die Analyse bzw. Untersuchung der Inhaltsstoffe von Getränken bestimmt und/oder geeignet sind. In diesem Sinne ist das in Rede stehende Zeichen schon vor dem maßgeblichen Anmeldezeitpunkt im Inland als Fachbegriff benutzt worden.

Darüber hinaus kann sich die mit der Wortfolge „[X.]“ zum Ausdruck gebrachte Untersuchung auf weitere Umstände beziehen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, der Vermarktung oder dem Vertrieb von Getränken stehen. So lassen sich im Rahmen der Analyse Daten, die unterschiedlichster Natur sein können, erfassen, speichern, bearbeiten und auswerten. Das Zeichen „[X.]“ ist analog gebildet wie die Fachbegriffe „[X.]“ bzw. „[X.]“, mit denen das wissenschaftliche Vorgehen benannt wird, Daten aus verschiedenen Datenquellen zu extrahieren und zu untersuchen. In diesem Zusammenhang. kommt mit „Big Data“ oder „[X.]“ bezeichneten statistischen Methoden, die auf große Datenbestände angewandt werden, um neue Querverbindungen und Trends zu erkennen, große Bedeutung zu (vgl. „www.wikipedia.org/wiki/[X.]“). Die zu untersuchenden Daten können dabei aus den unterschiedlichsten Quellen stammen und die verschiedensten Bereiche betreffen. Dies wird auch daran deutlich, dass das Wort „Analytics“ häufig mit der Bezeichnung der untersuchten Branche kombiniert wird. So war schon vor dem maßgeblichen Anmeldezeitpunkt unter der Bezeichnung „[X.]“ eine App verfügbar, die es gastronomischen Betrieben ermöglichte, die Daten zum aktuellen Bierkonsum der Gäste fortlaufend zu erfassen und auszuwerten, um die Distribution von Bier möglichst effizient zu steuern. Demzufolge ist davon auszugehen, dass jedenfalls der [X.] der Verknüpfung „[X.]“ die Bedeutung einer Bezeichnung für die systematische Datenanalyse im [X.] beimessen wird.

d) Die zuletzt beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen stehen weder mit einer klassischen Laboranalyse bzw. einer Datenauswertung noch mit der Getränkebranche bzw. der Gastronomie in einem bzw. in einem ausreichend engen sachlichen Zusammenhang, so dass der angemeldeten Wortkombination insoweit kein beschreibender Sinngehalt entnommen werden kann.

Die Waren der [X.]

„Herunterladbare Musik- und Bilddateien; Klingeltöne zum Herunterladen für Mobiltelefone; Musikdateien zum Herunterladen; Bilddateien zum Herunterladen“

beschränken sich auf das elektronische Zur-Verfügung-Stellen von Musik- und Bilddaten, die vor allem der Unterhaltung dienen.

Auch bei der Erbringung der Dienstleistung der Klasse 35

Layoutgestaltung für Werbezwecke“

werden auf die Getränkeindustrie bezogene Daten weder gesammelt noch ausgewertet.

In Bezug auf die Dienstleistungen der Klasse 38

„Sammeln und Liefern von Nachrichten und Pressemeldungen im Rahmen der Dienstleistungen von Presseagenturen“

wird der Verkehr den Begriff „Nachrichten“ nicht im Sinne von Daten auffassen, die üblicherweise Gegenstand einer gewerblichen Analyse sind oder sein können. Da die Nachrichten im Rahmen der Dienstleistungen von Presseagenturen gesammelt und geliefert werden, handelt es sich bei ihnen um für die Öffentlichkeit bestimmte Berichte.

Auch in Verbindung mit den Dienstleistungen

„[X.]:

Vermietung von Tonaufnahmen; [X.], nämlich Bearbeitung von Fotografien für Dritte und Dienstleistungen einer Fotoagentur; Erziehungsberatung; Durchführung von pädagogischen Prüfungen;

[X.]:

Dienstleistungen eines Verpackungsdesigners; Designdienstleistungen;

Klasse 45:

Registrierung von Domainnamen [juristische Dienstleistung]“

lässt sich der Wortfolge „[X.]“ kein hinreichend deutlicher

(Sach-)Hinweis auf Datenanalysen im Allgemeinen oder auf die Getränkeindustrie im Besonderen entnehmen.

2. Wegen der fehlenden Eignung des Wortzeichens zur unmittelbaren Beschreibung der zuletzt beschwerdegegenständlichen Waren und Dienstleistungen kann auch ein Freihaltebedürfnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 [X.] nicht bejaht werden.

3. Soweit die Beschwerdeführerin die unzureichende Auseinandersetzung mit den einzelnen Waren und Dienstleistungen im Zurückweisungsbeschluss vom 30. Dezember 2019 gerügt hat, kann die Frage eines Begründungsmangels nach der teilweisen Rücknahme der Beschwerde als nicht mehr entscheidungserheblich dahingestellt bleiben, da die Beschwerde insoweit schon aus anderen Gründen Erfolg hat. Die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das [X.] zur erneuten Entscheidung nach § 70 Abs. 3 Nr. 2 [X.] sind deswegen nicht veranlasst.

Meta

25 W (pat) 528/20

16.05.2022

Bundespatentgericht 25. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 16.05.2022, Az. 25 W (pat) 528/20 (REWIS RS 2022, 6652)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 6652

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