VG München, Entscheidung vom 24.08.2022, Az. M 1 S 22.426

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Gegenstand

einstweiliger Rechtschutz, selbständige Zwangsgeldandrohung, Lärmauflagen für eine Gaststätte, Feststellung eines Auflagenverstoßes nicht erforderlich


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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M 1 S 22.426

24.08.2022

VG München

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 24.08.2022, Az. M 1 S 22.426 (REWIS RS 2022, 4475)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 4475

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