LSG München, Entscheidung vom 08.05.2019, Az. L 8 SO 31/19 B ER

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Gegenstand

Einstweiliger Rechtsschutz: keine Änderungs- und Aufhebungsbefugnis nach § 86b Abs. 1 Satz 4 SGG bei einstweiliger Anordnung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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L 8 SO 31/19 B ER

08.05.2019

LSG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: LSG München, Entscheidung vom 08.05.2019, Az. L 8 SO 31/19 B ER (REWIS RS 2019, 7484)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2019, 7484

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