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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 75.000 € (in Worten: [X.]Euro) festgesetzt.
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20.12.2010
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend AG Bad Oeynhausen, 8. Januar 2009, Az: 43 F 3/09, Beschluss
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 20.12.2010, Az. 1 BvR 420/09 (REWIS RS 2010, 175)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 175 BVerfGE 127, 132-165 REWIS RS 2010, 175
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